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auch  noch  „zu  Anfang“  stände.  (Die  Annexionsresolution  datirt
vom  1.  März  1845  und  der  Friede  von  Guadalupe  Hidalgo,  in
dem  Mexiko  die  betreffenden  Gebiete  abtrat,  vom  2.  Februar,
resp.  30.  Mai  1848.)  Nicht  viel  weniger  auffallend  sind  die
Irrthümer  in  den  folgenden  Sätzen  (Buch  p.  8):  „Das  Grundgesetz
  ...  .  trat,  wie  gleich  anfänglich  bestimmt  war,  am  4.  März
1789  in  Kraft.  An  demselben  Tage  ward  WASHINGTON,  zum  ersten
Präsidenten  der  Republik  erwählt,  in  sein  neues  Amt  feierlich
eingeschworen.“  Da  Niemand  wissen  konnte,  wann  neue  Staaten
die  Verfassung  ratificirt  haben  würden,  hatte  auch  gar  nicht
„gleich  anfänglich“  bestimmt  werden  können,  an  welchem  Tage
sie  in  Kraft  treten  solle.  In  Wahrheit  verhielt  sich  die  Sache
so:  Als  der  Kontinental-Kongress  am  13.  September  1788  in
New  York  zusammentrat,  war  die  Verfassung  von  11  Staaten
angenommen  worden  und  er  setzte  darauf  hin  die  Wahl  der
Elektoren  auf  den  ersten  Mittwoch  im  Januar,  die  Wahl  des
Präsidenten  auf  den  ersten  Mittwoch  im  Februar  und  den  Zusammentritt
  des  neuen  Kongresses  auf  den  ersten  Mittwoch  im  März
fest.  Der  erste  Mittwoch  im  März  war  zufälligder  4.  und  diesem  Zufall
allein  verdankt  dieses  Datum  seine  Bedeutung  in  dem.  politischen
Leben  der  Vereinigten  Staaten.  Viele  von  den  Mitgliedern  des
ersten  Kongresses  unter  der  Verfassung  hatten  es  jedoch  so  wenig
eilig,  dieselbe  wirklich  in’s  Leben  zu  setzen,  dass  ein  voller  Monat
verstrich,  ehe  ein  „Quorum“  vorhanden  war.  Erst  am  6.  April
konnte  die  Zählung  der  Elektoralstimmen  vorgenommen  werden
und  die  Inauguration  WAsHInGTon’s  fand  erst  am  30.  April  statt.

Für  das  Verfassungsrecht  haben  die  angeführten  Fehler
allerdings  keine  unmittelbare  Bedeutung,  aber  sie  zeigen  doch,
dass  SCHLIEF  in  der  Geschichte  der  Vereinigten  Staaten  nicht
sonderlich  sattelfest  ist.  Ausserdem  fehlt  es  nicht  an  Verstössen,
denen  eine  solche  Bedeutung  nicht  abgesprochen  werden  kann.
So  z.  B.  der  Satz  (Buch  p.  407):  „Als  man  die  Konstitution
annahm,  waren  die  Farbigen  thatsächlich  allenthalben  von  politischen
  Rechten  ausgeschlossen“.  Schon  aus  dem  dissentirenden
Gutachten  von  Richter  Currıs  in  dem  berühmten  Dred  Scott-Fall,
  das  dem  Verfasser  eines  Werkes  über  das  Verfassungsrecht
der  Union  gewiss  bekannt  sein  sollte,  kann  er  sich  von  der  Unrichtig-