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sein  soll...“  Das  Volk  der  Vereinigten  Staaten  „nennt  sich
als  den  Urheber  der  Verfassung,  d.  h.  als  den  Inhaber  der
staatlichen  Vollgewalt,  der  Souveränetät.®  SCHLIEF  dagegen
  schreibt  (p.  38.  39)  in  seinem  Buch:  „Die  Summe  der
Befugnisse,  mit  welchen  jene  (die  Unionsregierung)  und  diese  (die
Einzelstaatsregierungen)  zusammengenommen  ausgestattet  sind,
wenn  man  so  sagen  darf,  den  ganzen  Inhalt  der  Souveränetät
überhaupt  erschöpfen;  bei  dem  ‚Volke‘,  als  einem  Faktor,  welcher
begrifflich  von  der  Unionsregierung  oder  den  Einzelstaatsregierungen
  verschieden  ist,  kann  nichts  mehr  gesucht  werden.  Der
ganze  Art.  X  ist  in  der  That  nichts  als  die  verfassungsmässige
Bethätigung  einer  Anschauung,  welche  in  Amerika  und  auch  anderwärts
  nicht  nur  in  der  grossen  Masse  sich  findet,  sondern  wunderbarerweise
  auch  von  der  Rechtswissenschaft  vielfach  ?)  vertreten
wird;  danach  soll  das  ‚Volk‘  die  Quelle  aller  Regierungsbefugnisse
sein.“  Darnach  kann  man  doch  wirklich  auf  den  Gedanken  kommen,
  er  habe  beim  Niederschreiben  jenes  ironischen  Satzes  in  der
Abhandlung  für  emen  Augenblick  sich  und  mich  geradezu  verwechselt.


Wenn  mein  Urtheil,  das  diesen  Satz  hervorgerufen  hat,  „absprechend“
  klingt,  so  bedauere  ich  das,  aber  ich  kann  nicht  umhin,
  es  unbedingt  aufrecht  zu  erhalten.  Ich  vermag  schlechterdings
  nicht  zu  verstehen,  dass  man  die  Debatten  des  Philadelphia-Konvents
  soll  lesen  können,  ohne  sich  zu  überzeugen,  dass  der
Eingangssatz  der  Verfassung  nicht  eime  Formel,  geschweige
denn  die  Nachahmung  einer  Formel  genannt  werden  darf.  Es
ist  in  Philadelphia  und  ebenso  in  den  Ratifikationskonventionen
lange  und  viefach  mit  leidenschaftlicher  Erregung  über  ihn  verhandelt
  worden  und  alle  Redner  sind  dabei  davon  ausgegangen,
dass  in  ihm  die  tiefgreifende  grundsätzliche  Wandelung,  welche
die  staatliche  Natur  und  Wesenheit  der  Union  durch  die  Substituirung
  der  Verfassung  für  die  Konföderationsartikel  erfuhr,
sozusagen  in  nuce  ihren  rechtskräftigen  und  rechtsverbindlichen
Ausdruck  finde.  Selbstverständlich  steht  es  SCHLIEF  frei,  seine

2)  In  den  Ver.  Staaten  nicht  nur  vielfach,  sondern  seit  jeher  ganz
ausnahmslos.