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Die  Prüfung  der  Staatsverfassung  aber  hat  in  ganz  anderer
Weise  zu  erfolgen,  als  die  der  Bundesverfassung,  wo  es  sich  um
Ermittelung  der  Befugnisse  der  Bundesregierung  handelt.  In  dem
letzteren  Falle  gilt  und  hat  immer  ganz  unbedingt  der  Grundsatz
  gegolten,  dass  die  Fragestellung  lauten  muss:  ist  ihr  die
Befugniss  verliehen  worden?  in  dem  ersteren  dagegen  —  was
die  Kompetenz  der  gesetzgebenden  Gewalt  anlangt
—  gerade  umgekehrt:  ist  ihr  die  Befugniss  vorenthalten
worden.  Sämmtlichen  Partikularregierungen  werden  aber  von  den
resp.  Verfassungen  allerlei  Befugnisse  vorenthalten  und  es  ist
noch  nie  gefolgert  worden  —  auch  SCHLIEF  wird  fraglos  nicht
den  Schluss  ziehen  —  dass  sie  darum  der  Bundesregierung  zustehen
  müssen.  Die  Summe  der  Befugnisse,  mit  denen  die
Bundesregierung  und  die  Partikularregierungen  zusammengenommen
ausgestattet  sind,  ist  also  thatsächlich  eine  beschränkte  Gewalt
und  durch  den  Willen  sowohl  „des  Volkes  der  Vereinigten
Staaten“  wie  des  Volkes  der  Einzelstaaten  können  weitere  Beschränkungen
  derselben  erfolgen’).  Daraus  scheint  mir  direkt
zu  folgen,  dass  das  IX.  und  X.  Amendement  eine  juristische
Bedeutung  nicht  nur  haben  können,  sondern  auch  haben  müssen,
obwohl  —  wie  ich  gerne  hervorhebe  —  aus  Gründen,  auf  deren
Erörterung  hier  nicht  eingetreten  werden  kann,  nicht  nur  eine
spezificirende  Ausdeutung  derselben  auf  unüberwindliche  Schwierigkeiten
  stösst,  sondern  auch  die  amerikanischen  Publicisten  nicht
einmal  darüber  einer  Ansicht  sind,  ob  im  X.  Amendement  unter
people  „das  Volk  der  Vereinigten  Staaten“  oder  das  Volk  der
Einzelstaaten,  oder  dieses  wie  jenes  zu  verstehen  sei.

In  diesem  Zusammenhange  muss  auf  einen  weiteren  verfassungsgeschichtlichen
  Irrthum  ScHLier’s  aufmerksam  gemacht
werden.  Er  meint  HAMILTON  und  andere  besonders  einsichtige  Köpfe
hätten  das,  was  man  in  Amerika  oft  die  bill  of  rights  der  Verfassung
  nennt  —  SCHLIEF  sagt  „Menschenrechte*  —  „der  Gesetzgebung
  selbst“  überlassen  wollen  in  der  Voraussetzung,  dass  eine
auf  demokratischer  Grundlage  ruhende  Regierung  die  bezüglichen
Grundsätze  „ohnehin  in  entsprechender  Weise  zur  Geltung  bringen

5)  Siehe  auch  die  näheren  Ausführungen  in  $  15  meines  Staatsrechts.