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die  der  Kongress  ausüben  darf,  aber  nicht  ausübt,  das  so  anzusehen
  sei,  dass  der  Kongress  sie  ihnen  zeitweilig  delegirt
hat.  Was  ist  nun  Verfassungsrecht:  das  „Müssen“  SCHLIEF’S
oder  was  Kongress  und  Gerichte  in  Uebereinstimmung  mit  den
Ansichten  und  Absichten  des  Philadelphia  Konvents  darüber
erklären  ?

Stehen  die  beiden  autoritativen  Quellen,  Gesetze  und  richterliche
  Entscheidungen,  in  Widersprnch  mit  einander,  so  hat  der
Darsteller  des  geltenden  Verfassungsrechts  zu  untersuchen,
welche  von  den  beiden  Autoritäten  in  dem  konkreten  Falle  nach
den  von  den  gesetzgebenden  Faktoren  und  den  Gerichten  adoptirten
allgemeinen  Regeln  als  die  maassgebende  anzusehen  ist.  Kann
darüber  auch  nur  der  geringste  Zweifel  bestehen,  so  ist  er  verpflichtet,
  den  Konflikt  zu  konstatiren,  wobei  es  ihm  natürlich
unbenommen  ist,  zu  sagen,  für  welche  Seite  er  sich  entscheide,
und  warum  er  es  thue.  Die  Antwort  auf  die  Frage,  was  in
einem  solchen  Falle  das  geltende  Verfassungsrecht  ist,  kann
aber  nur  ein  Fragezeichen  sein.

Sehr  viel  häufiger  sind  die  Fälle,  in  denen  sich  allein  aus  dem
Wortlaut  der  Verfassung  resp.  der  Gesetze  nicht  mit  hinlänglicher
Klarheit  und  Gewissheit  ermitteln  lässt,  was  das  geltende  Verfassungsrecht
  ist,  resp.  nach  dem  Willen  des  das  Verfassungsrecht
schaffenden  Gesetzgebers  sein  soll,  und  in  denen  keine  Antwort
auf  die  Frage  in  richterlichen  Entscheidungen  gefunden  werden
kann.  In  solcheu  Fällen  muss  man  den  Willen  des  Gesetzgebers
auf  andere  Weise  zu  ermitteln  suchen  und  dabei  muss  man  sich
an  dieselben  Quellen  halten  und  dieselbe  Methode  anwenden,  wie
allerwärts  sonst  geschieht,  wo  man  sich  vor  dieselbe  Aufgabe
gestellt  findet  —  was  ja  in  allen  modernen  Kulturstaaten  ein
keineswegs  seltenes  Vorkommniss  ist.  Die  vornehmste  Quelle
sind  in  der  Regel  die  einschlägigen  Verhandlungen  im  Philadelphia
Konvent  und  in  den  Ratifikationskonventionen,  resp.  in  dem
Kongress.  Die  Verfassung  oder  ein  Gesetz  in  direktem  Widerspruch
  zu  dem  zu  interpretiren,  was  sich  aus  diesen  Quellen  ergibt,
  ist  unzulässig,  wenn  nicht  eine  zwingende  Nothwendigkeit
dafür  vorliegt,  und  handelt  es  sich  um  eine  Verfassungsbestimmung
und  die  ganze  Gesetzgebung,  die  ganze  Rechtsprechung  und  die