Dr.  Siegfried  Brie,  ord.  Prof.  an  der  Univers.  Breslau,  Theorie  der
Staatenverbindungen.  Breslau  1886.  gr.  4°.  1398.  (Gratulationsschrift
  der  Universität  Breslau  zum  fünfhundertjährigen
Jubiläum  der  Universität  Heidelberg.)

Dem  sachkundigen  Leser  braucht  nicht  gesagt  zu  werden,  dass  die
hier  besprochene  Schrift  den  Abschluss  langjähriger,  höchst  eindringender
Forschungen  bildet  und  dass  sie  eine  in  den  betheiligten  wissenschaftlichen
Kreisen  seit  Jahren  gehegte  Erwartung  erfüllt.  Schon  im  Jahre  1874  hat
der  Verfasser  seine  historisch-dogmatische  Untersuchung  über  den  Bundesstaat
veröffentlicht  und  durch  diese  ebenso  durch  Gelehrsamkeit  und  Gründlichkeit
wie  durch  klare  und  fesselnde  Darstellung  ausgezeichnete  Monographie  sich
einen  angesehenen  Platz  unter  den  deutschen  Staatsrechts-Schriftstellern  erworben.
  Aber  es  erschien  nur  die  erste  dogmengeschichtliche  Abtheilung.
Die  in  dem  Vorwort  derselben  ertheilte  Zusage  des  Verfassers,  dass  der
zweite  Theil  der  Arbeit,  welcher  die  Begründung  seiner  eigenen  Theorie  enthalten
  sollte,  voraussichtlich  während  des  nächsten  Sommers  erscheinen
werde,  blieb  unerfüllt.  Fast  schien  es,  als  ob  der  Verfasser  sich  von  dem  mit
so  grossem  Erfolge  bearbeiteten  Thema  ganz  abgewendet  habe;  durch  das
Erscheinen  des  geistreichen  und  hochbedeutsamen  Buches  von  JELLINEK,  die
Lehre  von  den  Staatenverbindungen,  Wien  1881,  wurde  aber  BRIE  zu  einer
Weiterführung  seiner  Studien  veranlasst.  Im  elften  Bande  der  Grünhut’schen
Zeitschrift  f.  das  Privat-  und  öffentliche  Recht  der  Gegenwart  (1884)  ver-Ööffentlichte
  BRıE  eine  sehr  werthwolle  kritische  Erörterung  der  von  JELLINEK
entwickelten  Theorien,  welche  ihm  Veranlassung  bot,  auch  auf  andere  im
letzten  Jahrzehnt  erschienene  Untersuchungen  über  denselben  Gegenstand
Rücksicht  zu  nehmen  und  zugleich  die  Gesichtspunkte  anzudeuten,  von  welchen
aus  er  selbst  eine  Lösung  des  wissenschaftlichen  Problems  glaubte  gewinnen
zu  können.  Aber  auch  diese  Abhandlung,  welche  die  Ueberschrift  „Erster
Artikel“  trägt,  war  und  blieb  ein  Torso;  der  „Zweite  Artikel“  erschien  nicht
und  das  Verlangen,  die  eigene  Theorie  des  Verfassers  in  zusammenhängender
dogmatischer  Darstellung  kennen  zu  lernen,  blieb  wieder  ungestillt.  Da  bot
das  Jubiläum  der  Heidelberger  Universität  dem  Verfasser  die  Veranlassung,
die  Grundzüge  seiner  eigenen  Auffassung  der  Staatenverbindungen  und  ihrer
verschiedenen  Arten  zu  veröffentlichen.  Der  Universität  Heidelberg,  welche
für  die  Förderung  der  Staatswissenschaft  so  Grosses  geleistet  hat,  kommt
daher  auch  an  der  Bereicherung  derselben  durch  die  vorliegende  Arbeit  ein
mittelbares  Verdienst  zu.  Wenngleich  demnach  diese  Abhandlung  eine  Gelegenheitsschrift
  ist,  so  ist  sie  doch  nicht,  wie  manche  andere  Gelegenheitsschrift,
  unter  dem  Drucke  eines  kurzen  Termins  verfasst,  sondern  sie  bietet

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