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Führer  ın  ein  ebenso  wichtiges  als  interessantes  Gebiet  willkommen  geheissen
worden,  sondern  zugleich  dem  Forscher  und  Gelehrten  vielfach  Anregung
und  Belehrung  bieten.  Continentale  Juristen  sind  nicht  selten  geneigt,  anzunehmen,
  dass  Mängel,  welche  den  Erzeugnissen  der  englischen  Rechtsliteratur
  anzuhaften  scheinen,  bei  Anwendung  einer  gewissen  Theorie  hätten
vermieden  werden  können;  bei  genauer  Betrachtung  aber  dürfte  sich  gewöhnlich
  zeigen,  dass  die  in  Frage  stehende  Theorie,  so  wie  sie  ist,  nicht  angenommen
  werden  kann,  weil  sie  auf  den  englischen  Rechtszustand  nicht  oder
doch  nicht  vollkommen  passt.  So  nöthigt  denn  die  uns  so  nahe  liegende
Anpassung  der  uns  gewohnten  Begriffe  und  Eintheilungen  beständig  zur  Erfassung
  und  Durchdringung  des  fremden  Rechtsstoffes  und  folgeweise  zur
Correctur  der  eigenen  uns  überlieferten  Anschauung.  Diese  Thätigkeit  aber
ist  um  so  fruchtbringender  als  uns  im  englischen  Rechte  das  System  eines
hocheivilisirten  Volkes  entgegentritt,  welches  im  Gegensatz  zu  den  unter
Einfluss  des  römischen  Rechts  stehenden  continentalen  Ländern  und  ihrer  Dependenzen
  von  einem  durchaus  eigenartigen  Geiste  durchdrungen  ist,  zugleich
aber  in  Ansehung  seiner  ungeheueren  territorialen  Ausdehnung  keineswegs
an  Bedeutung  dem  Einflusse,  den  das  römische  Recht  gewonnen  hat,  nachsteht
  !).

Oxford.  Erwin  Grueber.

Attilio  Brunialtiz  Le  forme  di  governo,  Torino  1886.

Die  vorbezeichnete  Schrift  bildet  die  Einleitung  zum  zweiten  Bande
der  in  Turin  erscheinenden  Biblioteca  di  Scienze  politiche.  Dieselbe  zerfällt
in  drei  Abschnitte:

Der  erste  Abschnitt  gewährt  einen  umfassenden  Ueberblick  über
die  Theorien,  welche  seit  Plato  und  Aristoteles  hinsichtlich  der  Eintheilung
und  Unterscheidung  der  Staatsformen  aufgestellt  worden  sind.  Vorzugsweise
Berücksichtigung  haben  naturgemäss  die  italienischen  Publizisten  gefunden.
Jedoch  wird  auch  die  französische,  spanische,  englische  und  namentlich  die
deutsche  Literatur  (HEREN,  SCHLEIERMACHER,  BLUNTSCHLI,  STEIN,  GNEIST  und
GAREIS)  in  eingehender  Weise  besprochen.

Der  zweite  Abschnitt  enthält  die  wissenschaftliche  Analyse  der  forme
di  governo.  Vorausgeschickt  wird  eine  allgemeine  Betrachtung  über  le  forme
e  le  forze  politiche.  Die  Regierung,  so  wird  bemerkt,  ist  der  zur  Leitung  des
Staats  berufene  Theil  desselben,  und  sie  kann  verschiedene  Formen  annehmen
je  nach  der  Beschaffenheit  und  Zahl  der  Organe,  nach  der  Aktion,  welche  die
Organe  auf  die  Unterthanen  und  hinwiederum  diese  auf  jene  ausüben,  sowie  nach
der  Beschaffenheit  der  unter  ihnen  wirksamen  und  sie  beherrschenden  Kräfte.
Die  Souveränetät  ist  die  höchste  bestimmende  Macht,  welche  auf  den  staatlichen
Organismus  gemäss  der  Natur  und  den  Zwecken  desselben  einwirkt,  und
ruht  in  letzter  Linie  überall  bei  der  Nation......  Um  zu  einer  möglichst  vollständigen
  Uebersicht  der  mannigfachen  forme  di  governo  zu  gelangen,  müssen
wir  daher,  unter  Berücksichtigung  der  durch  die  Wissenschaft  gewonnenen

 

 

1)  Siehe  meine  Anzeige  von  PorLock’s  Inauguralvorlesung  in  der  krit.
V.-J.-Schr.  N.  f.  Bd.  VOL,  8.  451—453,