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Unterscheidungen  einerseits  und  der  dem  öffentlichen  Bewusstsein  überlieferten
  anderseits,  gleicher  Maassen  die  innere  Struktur  jeder  Regierung
und  ihre  äussere  Gestaltung,  die  Organe,  welche  die  Herrschaft  ausüben,
und  die  Kräfte,  welche  ihr  Handeln  beeinflussen,  ins  Auge  fassen.

Die  Ausübung  der  Souveränetät,  so  heisst  es  ferner,  geschieht  entweder
unmittelbar  durch  das  Volk,  oder  aber  mittelbar  durch  Vertreter  und  die
durch  die  Freiheitsrechte  zugestandene  Kontrole,  oder  endlich  in  unbewusster,
unbestimmter,  äusserlich  nicht  hervortretender  Form.  Im  ersten  Falle  haben
wir  die  unmittelbare  Demokratie;  im  zweiten  den  freien  monarchischen  oder
republikanischen  Repräsentativstaat;  im  dritten  die  verschiedenen  historischen
Formen,  welche  vor  den  Theokratie  und  dem  orientalischen  Despotismus  zur
Lehensmonarchie  und  zur  ständischen  Monarchie  führen.

Nach  diesen  einleitenden  Bemerkungen  folgt  die  Beschreibung  der  einzelnen
  Staatsformen:

1.  Forme  teocratiche.  Unter  denselben  wird  unterschieden  a)  teocrazia
  sacerdotale,  c)  teocrazia  monarchica,  c)  teocrazia  democratica,  je
nachdem  die  der  Gottheit  zustehende  Herrschaft  von  den  Priestern,  einem
Könige  oder  dem  ganzen  Volke  ausgeübt  wird.

2.  Forme  monarchiche.  Als  älteste  Formen  werden  zuerst  behandelt
die  Patriarchie,  die  orientalische  Despotie  und  das  hellenische  Königthum.
An  letzteres  schliesst  sich  weil  eng  verwandt  das  altgermanische  Königthum
und  folgen  sodann:  Monarchia  romana  primitiva,  —  Impero  romano,  —  Monarchia
  franco-germanica,  —  Monarchia  feudale,  —  Monarchia  consultiva,  —
Monarchia  assoluta  und  Monarchia  rappresentativa  (der  alt-englische  Repräsentativstaat),


3.  Aristocrazia.  Die  Entwicklung  der  aristokratischen  Staaten  war,
—  so  führt  der  Verfasser  im  Anschluss  an  BLUNTSCHLI  aus  —  eine  verschiedene,
  je  nachdem  die  herrschende  Minderheit  sich  kastenartig  abgeschlossen
(aristocrazia  chiusa),  oder  in  lebendigem  Zusammenhang  mit  den  anderen
Volksklassen  geblieben  und  aus  diesen  sich  stets  ergänzt  hat  (aristocrazia
aperta).  Zur  Darstellung  gelangen:  Aristocrazia  chiusa  di  Sparta,  --  Aristocrazia
  aperta  di  Roma,  —  Aristocrazie  chiuse  del  medio  evo  (Venedig,
Bern  etc.),  —  Aristocrazia  aperta  inglese.

4.  Democrazia.  Als  besondere  Formen  derselben  treten  uns  entgegen:
  Democrazia  diretta  (Athen)  —  Democrazia  parlamentare  regia  (Italien,
Belgien,  England)  —  Democrazia  parlamentare  repubblicana  (Schweiz,  Vereinigte
  Staaten  von  Amerika,  Frankreich)  und  Democrazia  rappresentativa
popolare  (Schweizer  Staaten  mit  Referendum).

Einen  besonderen  Platz  hat  die  monarchia  costituzionale  angewiesen  erhalten,
  nämlich  zwischen  den  aristokratischen  und  demokratischen  Staatsformen,
  da  sie  nach  Ansicht  des  Verfassers  als  ein  Compromiss  der  bis  dahin
behandelten  Formen  und  der  Demokratie  anzusehen  ist.

Der  dritte  Abschnitt  ist  der  Frage  gewidmet,  welche  Staatsform
als  die  beste  zu  erachten  sei.  Bei  Beantwortung  wird  davon  ausgegangen,
dass  „la  miglior  forma  di  governo  &amp;  quella  dello  Stato  governato  meglio“.
Welches  aber  ist  der  best  regierte  Staat?  welches  sind  die  Grundsätze  und
Normen,  welche  die  Trefflichkeit  einer  Regierung  erkennen  lassen?  In  eingehender
  Begründung  werden  drei  Kriterien  einer  guten  Regierung  nachgewiesen,
  nämlich:  1.  dass  eine  kräftige  wohlgeordnete  Staatsgewalt  konsti-