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auch  thatsächlich  Unrichtiges  an  sich,  indem  die  Zurückbleibenden
keineswegs  mit  der  Vorlage  zufriedengestellt  sind  und  hat  daher
auch  immer  nur  üble  Resultate  gezeigt  ®").  Einen  derartigen  Vorschlag
  hatte  in  der  ersten  Revisionsperiode  (1870—1872)  der
nachmalige,  jetzt  verstorbene  Bundesrath  ANDERWERT  gemacht,  indem
  er  statt  des  Referendums  ein  Veto  in  der  Weise  eröffnen
wollte,  dass  Urnen  aufgestellt  würden,  in  welche  während  einer
bestimmten  Frist  von  mehreren  Tagen  jeder  Stimmfähige  sein
Nein  schriftlich  einlegen  könne.  Das  sei,  sagte  er,  die  einfachste
Form  der  „Kritik“  des  Volkes  gegenüber  einer  gesetzgeberischen
Vorlage,  die  eigentlich  das  Wesen  des  Referendums  sei.  Der
Vorschlag  unterlag  jedoch  schon  damals  (im  Nationalrath  mit
einer  Minorität  von  33  Stimmen)  und  wurde  später  nicht  wieder
aufgenommen.  Eine  solche  Einrichtung  besteht  bisher  auch  nirgends
in  den  Uantonen.

6)  Was  schliesslich  die  bisherigen  factischen  Resultate
des  Eidgenössischen  Referendums  anbetrifft,  so  würde  es  kaum
ganz  richtig  sein,  dieselben  nach  Verlauf  von  kaum  mehr  als
12  Jahren  schon  beurtheilen  zu  wollen.  Immerhin  kann  constatirt
  werden,  dass  das  Referendum  in  wenigeren  Fällen  ergriffen
wird,  als  theoretisch  denkbar  wäre  und  vermuthet  wurde.  Von
103  Bundesgesetzen  und  Bundesbeschlüssen  sind  bis  Ende  1886
nur  14  zur  Referendumsabstimmung  gebracht  und  nur  11
ın  derselben  verworfen  worden  ®®),  obwohl  die  Aufbringung  von
bloss  30000  Unterschriften  von  mehr  als  600  000  Stimmberechtigten

 

 

4)  Thurgau  78,  5)  Zürich  77,  6)  St.  Gallen  77,  7)  Appenzell  I.-Rh.  74,
8)  Waadt  70,  9)  Uri  68,  10)  Glarus  62,  11)  Graubünden  60,  12)  Nidwalden  60,
13)  Freiburg  58,  14)  Obwalden  58,  15)  Baselland  57,  16)  Baselstadt  56,
17)  Solothurn  51,  18)  Genf  49,  19)  Luzern  45,  20)  Schwyz  44,  21)  Bern  40,
22)  Tessin  36,  23)  Neuenburg  35,  24)  Zug  24  und  25)  Wallis  17  Mann.  Vgl.
im  Weitern  die  Tabelle  auf  der  nächsten  Seite.

87)  1802  entstand  hieraus  ein  Aufstand  gegen  die  helvetische  Regierung,
  welcher  zu  ihrer  Vertreibung  aus  Bern  und  dem  Sturze  der  gesammten
Einheitsverfassung  führte.  Vgl.  darüber  meine  Vorlesungen  über  die  Helvetik,
pag.  456.

88)  Eine  übersichtliche  Zusammenstellung  aller  Volksabstimmungen,
die  im  Canton  Zürich  seit  1802  vorgekommen  sind,  enthält  eine  Broschüre
von  Staatsschreiber  Stüssı  „Referendum  und  Initiative  im  Canton  Zürich“  1886.