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rend  sie  in  Bezug  auf  die  Missgriffe  der  parlamentarischen
Körper  ruhig  auch  Kameele  verschlucken  ®°).

Im  Gegentheil  die  conservativen  Parteien  die  dem  Referendum
  anfänglich  weniger  geneigt  waren,  scheinen  allmählich  begriffen
  zu  haben,  dass  sich  dasselbe  auch  für  ihre  Zwecke  gut
verwenden  lasse  und  würden  die  Beseitigung  schwerlich  befürworten
wollen.  Fast  bei  allen  bisherigen  Abstimmungen  hat  es  sich
wenigstens  gezeigt,  dass  eine  Verwerfung  ohne  Zuthun  der
conservativen  Parteien  nicht  zu  Stande  kommt.  In  St.  Gallen
z.  B.  ist  die  Einführung  des  obligatorischen  Referendums  ein
Postulat  der  ultramontanen  Partei.  Umgekehrt  bestehen  öfter
Anregungen,  das  facultative  Referendum  in  ein  obligatorisches  umzuwandeln,
  oder  ihm  die  sogenannte  Initiative  beizufügen,  wie
diess  nunmehr  bei  den  Oantonen  vorherrschend  der  Fall  ist  °°),
Anregungen,  von  denen  im  Falle  einer  gesetzgeberischen  Vorlage
(die  dermalen  noch  nicht  erzwungen  werden  kann)  wenigstens
die  letztere  Aussicht  auf  Erfolg  haben  dürfte.  Gegen  das  obligatorische
  Referendum  walten  im  Bundesstaate  Bedenken,  die  wir
später  begründen  werden.

Die  Resultate  des  Referendums  in  den  einzelnen
Cantonen  lassen  sich  nicht  so  leicht  mittheilen,  und  sind  natürlich
  auch  sehr  verschieden  zu  beurtheilen,  nach  Art  der  Bevölkerung
  und  Zeit  des  Bestandes  dieser  Einrichtungen.  In  dem
classischen  Lande  des  Referendums,  Graubünden,  dem  einzigen
Gebiete  der  Schweiz,  in  welchem  dasselbe  seit  Beginn  dieses
Staatswesens  beinahe  ohne  jede  Unterbrechung  bestanden  und  so
zu  sagen  unvermerkt  mit  dem  Staate  selber  aus  seiner  älteren
Gestalt  und  Bedeutung  in  die  moderne,  eigentlich  grundverschiedene,
  übergegangen  ist,  sind  die  Erfahrungen  im  Ganzen  nur
günstig,  selbst  wenn  man  die  alte  Zeit  mit  in  Rechnung  ziehen

 

 

®)  Ein  bekanntes  und  oft  citirtes  Bonmot  eines  prinzipiellen  Gegners
des  Referendums  ist,  dass  es  die  „Phylloxera  der  Demokratie“  sei.  Es  trifft
insoferne  zu,  als  die  Phylloxera  auch  mit  Vorliebe  ausgelebte,  übereultivirte
Weinstöcke  zu  ergreifen  scheint,  die  der  Verjüngung  nicht  mehr  fähig  sind.

%)  Wenn  wir  die  Landsgemeinde-  Cantone,  in  denen  Anträge  gestellt
werden  dürfen,  wie  billig  dazu  nehmen,  so  besteht  die  Initiative  jetzt  in
15  Cantonen.  Vgl.  pag.  247  und  folgende.