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sich  ein  Kenner  der  dortigen  Verhältnisse,  Staatsschreiber  Stüssı
in  einer  bemerkenswerthen  Schrift  „Referendum  und  Initiative  im
Canton  Zürich“  1886  folgendermaassen  aus:

„Der  Zeitraum  von  1869—1886  hat  eine  Reihe  von  dem
Wohl  des  Landes  förderlichen  Leistungen  aufzuweisen  und  stellt
sich  mindestens  ebenbürtig  neben  jede  vorhergegangene  Periode.
Alle  Vorlagen  der  Repräsentative,  welche  neuen,  zum  Heil  des
Landes  dienenden  Schöpfungen  riefen,  sind  vom  Volke  angenommen
  worden,  mochten  sie  auch  noch  so  grosse  Opfer  in  Aussicht
stellen.  Keine  Vorlage  der  Repräsentative,  von  welcher  entschieden
  eine  wesentliche  Förderung  idealer  oder  materieller
Interessen  zu  erwarten  gewesen  wäre,  ist  definitiv  abgelehnt  worden.
  In  den  sehr  wenigen  scheinbar  widersprechenden  Fällen
hat  das  Referendum  nur  den  seinem  innersten  Wesen  entsprechenden
  Character  bewährt  und  allzu  raschem  Vorschreiten,  dem  die
Masse  nicht  folgen  konnte,  etwelche  Mässigung  auferlegt;  es
dauerte  jeweilen  nicht  lange,  bis  die  wichtigsten  Positionen  dieser
Vorlagen,  nun  mit  Zustimmung  des  besser  belehrten  Volkes,  wieder
  gewonnen  waren.“

Wir  haben  keinen  Grund  die  Richtigkeit  dieses  Urtheils
zu  bezweifeln  und  bemerken  für  Ausländer  nur  hinzu,  dass  es
keinen  Oanton  der  Schweiz  gibt,  in  welchem  gegen  die  gedeihliche
Wirksamkeit  der  demokratischen  Aera  mehr  Zweifel  erhoben  worden,
  als  gerade  diesen.  Begründete  Bedenken  würden  nach  unserem
  Dafürhalten  nur  bei  St.  Gallen  vorliegen,  welches  diese
Institutionen  in  der  Form  eines  Veto  am  längsten  von  allen
Cantonen,  ausser  Graubünden  und  Wallis,  (seit  1831)  besitzt  und
erst  seit  1875  sich  dem  facultativen  Referendum  angeschlossen
hat.  Hier  allein  haben  die  Vetobewegungen  öfter  einen  etwas
agitatorischen  Character  gehabt,  der  aber  grossentheils  der  ungeeigneten
  Form  des  Volksrechtes  zugeschrieben  werden  muss
und  andererseits  mit  der  Natur  dieses  Staatswesens  zusammenhängt,
  das  erst  1803  aus  einer  Reihe  der  heterogensten  Bestandtheile
  willkürlich  zusammengesetzt  worden  ist.  Ueberdiess  lassen

Fragen  relativ  am  wenigsten  Verständniss  hat  und  alle  grossen  Ausgaben
mit  der  Aengstlichkeit  des  gemeinen  Mannes,  der  auf  das  beständige  Sparen
angewiesen  ist,  scheut.