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Cantonsrath,  welcher  derselben  von  sich  aus  entsprechen,  oder
eine  Volksabstimmung  herbeiführen  und  dabei  auch  zugleich  einen
abgeänderten  Entwurf  vorlegen  kann.

Freiburg  ist  der  einzige  Canton  der  Schweiz,  welcher  keine
Art  von  Referendum  oder  Initiative  besitzt.  Einzig  Verfassungsrevisionen
  gelangen,  wie  überall,  natürlich  vor  das  Volk.  Sie  können
von  6000  Activbürgern  verlangt  oder  vom  Grossen  Rath  beschlossen
  werden,  worauf  sich  zunächst  das  Volk  über  die  Frage
prinzipiell  auszusprechen  hat.

Solothurn  hat  das  obligatorische  Referendum  über  Gesetze
und  allgemein  verbindliche  Beschlüsse  des  Cantonsraths,  ausdrücklich
  genannt  sind  dabei  auch  solche  über  allgemeine  Steuern,
Abgaben  und  Sporteln,  ferner  Finanzreferendum  über  einmalige
Ausgaben  von  wenigstens  100  000,  resp.  jährlich  wiederkehrende
von  mehr  als  20000  Franken,  endlich  Abstimmung  über  andere
Schlussnahmen,  die  der  Cantonsrath  derselben  freiwillig  unterbreiten
will;  ebenso  die  Initiative  von  2000  Stimmberechtigten.

Baselstadt  hat  facultatives  Referendum,  auf  Beschluss  des
Grossen  Rathes  oder  Verlangen  von  1000  Stimmberechtigten,  über
Gesetze  und  allgemein  verbindliche  Grossrathsbeschlüsse  ,  die
nicht  dringlicher  Natur  sind,  ebenso  Initiative  von  2000  Stimmberechtigten.
  Der  Grosse  Rath  kann  dieselbe  mit  motivirter  Ablehnung,
  oder  mit  einem  Entwurf  des  begehrten  Erlasses  zur
Volksabstimmung  bringen.

Baseliand  hat  obligatorisches  Referendum  über  Gesetze,
allgemein  verbindliche  Beschlüsse  und  Staatsverträge,  ferner  Initiative
  von  1500  Bürgern  auf  Abänderung  von  solchen  Gesetzen
und  Beschlüssen.  Jede  Volksabstimmung  kann  nur  von  der
absoluten  Mehrheit  aller  Stimmberechtigten  gültig  vorgenommen
werden.

Schaffhausen  hat  facultatives  Referendum  über  (Gesetze,
Staatsverträge  und  Finanzdecrete  betreffend  eine  einmalige  Ausgabe
von  150000,  resp.  eine  jährlich  wiederkehrende  von  15  000  Franken,
ferner  Initiative  von  1000  Stimmberechtigten.

Appenzell  Ausser-Rhoden.  Landsgemeinde.  Dieselbe
beschliesst  Gesetze,  wichtige  Verträge  allgemein  verbindlicher  Art,
bedeutendere  Neubauten  und  bestätigt  alle  Beschlüsse  des  Cantons-27*

