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kann  auch  anderweitige  Beschlüsse  von  sich  aus  dem  Referendum
unterstellen.  Initiative  von  5000  Stimmberechtigtigten,  ausgenommen
  gegen  Gresetze  die  noch  nicht  2  Jahre  in  Kraft  gestanden
  haben  und  gegen  Grossrathsbeschlüsse  dringlicher  Natur.
Der  Grosse  Rath  hat  die  Vorschläge  zu  begutachten  und  kann
auch  Gegenanträge  daneben  stellen.

Aargau  hat  obligatorisches  Referendum  über  Gesetze  und
solche  Beschlüsse,  welche  der  Grosse  Rath  demselben  unterstellen
will  (ausgenommen  die  halbe  directe  Steuer  und  das  Budget).
Ferner  ein  complizirtes  Finanzreferendum  über  eine  jede  einmalige
Ausgabe  von  mehr  als  250  000,  oder  jährlich  wiederkehrende  von
mehr  als  25000  Franken  ;  über  den  Einzug  von  mehr  als  einer
halben  directen  Staatssteuer,  deren  Verwendung  vom  Grossen
Rath  genau  zu  begründen  ist  und  über  Anlehen  von  mehr  als
1  Million  Franken.  Initiative  von  5000  Bürgern,  welcher  vom
Grossen  Rathe  auch  von  sich  aus  entsprochen  werden  kann.  Das
Aargauische  Finanzreferendum  hat  schon  wiederholt  zu  Schwierigkeiten
  in  Bezug  auf  die  regelmässige  Führung  des  Staatshaushaltes
Anlass  gegeben.

Thurgau  hat  obligatorisches  Referendum  über  Gesetze  und
Concordate.  Der  Grosse  Rath  kann  auch  andere  Schlussnahmen
von  sich  aus  an  die  Volksabstimmung  gelangen  lassen;  Finanzreferendum
  über  Ausgabebeschlüsse  von  50000,  oder  jährlich
wiederkehrend  10000  Franken  ;  Initiative  von  2500  Stimmberechtigten,
  mit  Vorberathung  des  Grossen  Raths.

Tessin  (bis  1883  repräsentativ  organisirt)  hat  jetzt  facultatives
  Referendum  gegen  (Gesetze  und  allgemein  verbindliche  Beschlüsse
  nicht  dringlicher  Natur  (also  nach  der  Eidgenössischen
Formel)  auf  Begehren  von  5000  Stimmberechtigten.

Waadt  hat  jetzt  ebenfalls  das  facultative  Referendum  nebst
der  Initiative  auf  Begehren  von  6000  Stimmberechtigten  und  zugleich
  sein  schon  altes  Finanzreferendum  in  Bezug  auf  „nicht
im  Budget  vorgesehene“  Ausgaben  vou  über  500  000  Fr.

Wallis  hat  jetzt  (seit  1875)  bloss  ein  Finanzreferendum
über  ausserordentliche  Ausgaben  im  Betrag  von  60000  Franken,
oder  durchschnittlich  20000  während  3  Jahren,  sofern  diese  Ausgaben
  nicht  aus  den  ordentlichen  budgetirten  Staatseinnalımen