—  46  —

wöhnlich  obligatorische  Volksabstimmung  gelangen.  Würde  die
Abstimmung  in  diesen  Fällen  nicht  obligatorisch  sein,  sondern
erst  verlangt  werden  müssen,  so  wäre  es  kein  besonderer  Typus,
sondern  bloss  eine  eingeschränkte  Art  des  facultativen  Referendums.

Dieses  beschränkte  Referendum  kommt,  wo  es  allein  für  sich
besteht,  meistens  in  der  Form  des  sog.  Finanzreferendums
vor,  wornach  gewisse  einmalige  oder  periodische  Ausgaben,  die  nicht
zu  dem  gewöhnlichen  Budget  gehören,  von  dem  Volke  genehmigt
werden  müssen.  Diese  Einrichtung  ist  sogar  jetzt  eine  ziemlich  beliebte
  selbst  für  Cantone  geworden,  die  sie  vorher  nicht  besassen,
oder  die  daneben  noch  das  weitgehendste  obligatorische  Referendum
besitzen  (z.  B.  Graubünden).  Den  Anfang  hatten  damit  seiner
Zeit  Wallis  1852,  Neuenburg  1858  und  Waadt  1861  gemacht.
Bern  hatte  1869  sogar  die  obligatorische  Abstimmung  über
das  vierjährige  Budget  eingeführt,  diess  jedoch  seither  wieder
beseitigt  112).  Dieses  Finanzreferendum,  so  beliebt  es  gegenwärtig
ist,  ist  vielleicht  die  wenigst  empfehlenswerthe  aller  Referendumsformen,
  indem  es  die  Augen  des  Volkes  nur  auf  diesen  Einen
Punkt  des  gesammten  Staatslebens  richtet,  der  keineswegs  der
wichtigste  ist.  Ueberdiess  fehlt  es  gerade  in  diesem  Punkte  dem
Volke  am  ehesten  an  der  nöthigen  Einsicht  und  namentlich
der  Uebersicht  über  die  gesammte  Finanzlage,  die  zur  richtigen
  Beurtheilung  gehört.  Es  können  damit  die  wichtigsten
Staatsaufgaben,  die  mitunter  eben  wesentlich  auf  den  Nutzen
kommender  Generationen  berechnet  sind  und  ihren  Vortheil
nicht  sofort  zeigen,  zu  Falle  gebracht  werden,  indem  man  gegnerischerseits
  an  die  geringen  Eigenschaften  des  gemeinen  Mannes,
  natürlich  beschränkte  Auffassung  in  Geldsachen,  Eigennutz,
Neid  etc.  appellirt.  Die  alte  graubündnerische  Demokratie  bewies
einen  bedeutenden  politischen  Tact  und  eine  grosse  Menschenkenntniss,
  indem  sie  gerade  diesen  Einen  Punkt  von  ihrer  Volks-112)

  Das  Budget  wird  nirgends  dem  Referendum  unterworfen,  Genf
und  Waadt  schliessen  diess  sogar  ausdrücklich  aus.  Diess  wäre  eigentlich
consequenterweise  da  nicht  zu  rechtfertigen,  wo  man  über  kleinere  Summen
von  10-20  000  Fr.  abstimmen  lässt.  Am  weitesten  in  der  Richtung  nach
Vorlage  auch  der  Budgets  geht  Aargau,  das  dortige  Beispiel  ist  aber  nicht
sehr  ermuthigend  zur  Nachfolge.