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St.  Gallen,  dann  in  der  Literatur  der  Vorrevisionszeit  (1866
bis  1869)  und  in  der  Revisionsperiode  selber  in  zahlreichen  Gelegenheitsschriften
  und  Reden  versucht  wurde,  scheint  uns  an
einem  von  Geschlecht  zu  Geschlecht  sich  fortpflanzenden  Fehler
zu  leiden.  Sie  geht  bei  den  Freunden  dieser  Volksrechte  nämlich
  immer  aus  von  der  Behauptung  der  „Souveränität  des  Volkes“
und  deduzirt  daraus  mit  unbestreitbarer  Logik  das  Recht  desselben,
  seine  Angelegenheiten,  wenn  und  soweit  es  diess  für  gut
findet,  selbst  und  direct  zu  besorgen.  Schade  nur,  dass  sich  nicht
zugleich  die  Fähigkeit  dazu  mit  der  gleichen  unwiderstehlichen
Logik  beweisen  lässt  und  dass  eben  doch  auch  selbst  die  entschiedensten
  Parteigänger  der  Volkssouveränität  (zu  denen  wir
uns  auch  zählen)  selten  mehr  bis  zu  den  äussersten  Uonsequenzen
dieses  Grundsatzes  gehen  wollen,  wie  sie  seiner  Zeit  die  französische
  Revolution  gezogen  hat  '!°).  Es  begegnen  sich  also  dieselben,
  unmittelbar  nachdem  sie  den  Grundsatz  ausgesprochen
haben,  sofort  mit  ihren  Gegnern  in  dem  Bestreben,  geeignete
Schranken  ausfindig  zu  machen,  die  oft  —  wie  seiner  Zeit  in
dem  St.  Gallischen  Veto  und  jetzt  in  einzelnen  Formen  des
beschränkten  Referendums  —  nach  nichts  weniger  aussehen,  als  nach
Anerkennung  der  soeben  proclamirten,  ihrer  Natur  nach  unbedingten,
  Volkssouveränität  !!%).  Die  Gegner  des  Referendums

Ausdehnung  des  Eidgenössischen  besitzen.  Es  ist  diess  gegenwärtig  ebenso
wichtig  und  praktischer,  als  der  Ausschluss  der  monarchischen  Verfassungsform,
  der  seit  1848  besteht,  und  entspricht  dem  gleichen  Grundgedanken,  dass
die  Cantone  kein  anderes  Verfassungsprinzip  haben  sollen,  als  der  Bund.

118)  Vgl.  Taıne  III.  pag.  11  und  folgende.  H£rAULT  SECHELLES  in  seinem
Berichte  sagt:  Nous  avions  chacun  le  m&amp;me  desir,  celui  d’atteindre  au  resultat
  le  plus  d&amp;mocratique.  La  souverainete  du  peuple  et  la  dignite  de  l’"homme
etaient  constamment  presentes  &amp;  nos  yeux.  Un  sentiment  secret  nous  dit  que
notre  ouvrage  est  peut  ötre  un  des  plus  populaires  qui  aient  jamais  existe.“
Diese  Popularität  wurde  allerdings  mit  sonderbaren  Mitteln  erreicht,  indem
Jeder  suspect  wurde,  der  gegen  die  Annahme  stimmte  und  einzelne  Leute
sogar  guillotinirt  wurden  „pour  avoir  vote  contre  la  constitution  de  1793.“
In  Folge  dessen  stimmte  in  Paris  z.  B.  Niemand,  in  ganz  Frankreich  11541
Votanten  dagegen.

119)  Eine  bedingte  Souveränität  ist  überhaupt  ein  Widersinn.  Wenn  das
Volk  souverän  ist,  so  ist  auch  seine  Laune  Gesetz  und  von  ihm  vor  Allem
gilt  „quod  principi  placuit,  legis  habet  vigorem.“