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Vorbedingungen,  wenigstens  in  einem  erheblichen  Theil  der
Bevölkerung  vorhanden  ist  !25).

Wo  diess  der  Fall  ist,  ist  das  Referendum  von  grosser
Wirkung  zur  weiteren  Ausbildung  des  politischen  Sinnes  und  des
Charakters  einer  Bevölkerung,  und  es  hat  unter  allen  Umständen
folgende  Vortheile  vor  dem  Repräsentativsystem:

1)  Es  erhält  zunächst  die  Gesetzgebung  populär  in
doppeltem  Sinne.  Das  Volk  lernt  sie  besser  kennen,  als  diess
durch  irgend  eine  andere  Staatseinrichtung  möglich  sein  würde.
Selbst  „Fortbildungsschulen“  oder  „bürgerlicher  Unterricht“  werden
eine  solche  fortlaufende  Bekanntschaft  mit  allen  Gesetzen  in  allen
Kreisen  der  Bevölkerung,  wie  sie  das  obligatorische  Referendum
namentlich  gibt,  niemals  vermitteln.  Vollends  wenn  die  Gesetze
stets  mit  den  richtigen  Botschaften  begleitet  sind,  so  ist  diess  eine
politische  Erziehung  der  besten  Art  und  ohne  das  pedantische,  für
erwachsene  selbstdenkende  Menschen  eher  Abstossende,  das  einer
politischen  Schule  im  eigentlichen  Sinne  stets  anhaften  würde  !?®).

125)  Auf  alle  warten  bis  sie  „reif“  sind,  würde  im  Staatsrecht  ebenso
klug  sein,  wie  wenn  man  ein  Kind  ewig  am  Gängelbande  halten  wollte.
Viele  Erzieher  machen  zwar  in  der  That  dieses  Experiment  bei  ihren  Zöglingen
  und  ernten  die  Frucht,  ewig  unselbstständige  Menschen.  Die  Völker
sind  darin  von  den  Einzelnen  nicht  verschieden.  Man  muss  sie  selber  gehen
lassen,  sobald  sie  es  irgend  vermögen.  Schon  Kant  sagt  diess  mit  den  Worten:
„Zum  Reifen  für  die  Freiheit  wird  doch  nothwendig  das  Gegebensein  irgend
eines  Masses  von  Freiheit  als  Bedingung  erfordert.“  Die  ersten  Versuche,
fährt  er  fort,  seien  immer  beschwerlicher,  als  da  man  noch  unter  der  Vorsorge
  Anderer  stund,  „aber  man  reift  für  die  Vernunft  nie  anders  als
durch  eigene  Versuche,  welche  machen  zu  dürfen  man  frei  sein  muss“.
Wir  glauben  daher  unsererseits  nicht,  dass  die  Institution  des  Referendums
unbedingt  nur  für  Republiken  zugänglich  sei.  Sie  ist  in  einer  constitutionellen
  Monarchie  ebenfalls  denkbar,  obwohl  sie  bisher  in  keiner
solchen  existirt  und  überhaupt  die  Schweiz  damit  vorläufig  allein  steht.
Vieles  im  Leben  der  Staaten  muss  überhaupt  versucht  werden,  man  würde
niemals  ohne  Versuch  zu  der  Ueberzeugung  von  der  Möglichkeit  gelangen.
Die  Freilassung  der  Sclaven  in  den  amerikanischen  Staaten  ist  ein  klassisches
Beispiel  dafür,  ihr  Resultat  ist  nach  dem  Buche  von  Schurz:  „The  new  South“
gegen  alle  Erwartung  ein  günstiges  gewesen.

126)  Die  Frage  der  bürgerlichen  Bildung  ist  eine  sehr  ernste  für  Republiken,
und  wird  in  der  Schweiz  sehr  viel  besprochen.  Der  Bundespräsident  des
Jahres  1887,  Herr  N.  Droz  hat  selbst  einen  „Leitfaden  für  den  bürgerlichen