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natürliche  Verhältnisse  gehören  allerdings  dazu.  Sollte  es  aber
nicht  in  der  Aufgabe  auch  der  Staatswissenschaft  liegen,  solche
wo  möglich  herbeizuführen  und  das  Staatswesen  von  der  Unzahl
von  Gesetzen  und  Verordnungen  zu  befreien,  die  in  den  meisten
Staaten  eigentlich  nur  noch  den  Gelehrten  oder  den  damit
unmittelbar  arbeitenden  Beamten  bekannt  sind,  dem  gewöhnlichen
Manne  aber  zum  Falistrick  gereichen  ?

2)  Das  Referendum  ist  im  Weiteren  das  weitaus  mächtigste
Erziehungsmittel,  nicht  allein  desshalb  weil  überhaupt  das
intensive  Staatsleben  ein  solches  ist,  und  jedes  Gesetz,  wenn  es
ist,  wie  es  sein  soll,  einen  Bildungsstoff  in  sich  tragen  muss,
sondern  noch  aus  zwei  anderen  naheliegenden  Gründen.  Es  gib
dem  Volke  das  lebendige  Gefühl  der  Staatszugehörigkeit,  also
den  wahren  Patriotismus,  der  sich  namentlich  bei  dem  gemeinen
Manne  nur  zu  leicht  verliert,  wenn  er  den  Staat  nur  als  eine
Domäne  einer  gewissen  regierenden  Ülasse  ansieht,  die  nach
seiner  Ansicht  den  Vortheil  davon  hat  und  ılm  bloss  die  stets
steigenden  Lasten  aufbürdet.  Ueberhaupt  eine  solche  verderbliche
Scheidung  in  zwei  Olassen,  die  sich  beinahe  feindlich  gegenüber
stehen,  wie  wir  sie  beispielsweise  jetzt  in  dem  Musterstaat  der
constitutionellen  Monarchie,  Belgien,  sehen,  ist  bei  der  Referendumseinrichtung
  gar  nicht  denkbar.  Es  giebt  dieselbe  aber  auch
dem  gesammten  Volke  das  Gefühl  nicht  bloss  der  Mitregierung
und  Mitarbeit  an  den  staatlichen  Aufgaben,  sondern,  was  vielleicht
  noch  das  Wichtigere  ist,  die  Mitverantwortlichkeit,
wie  keine  andere  Einrichtung.  Von  einer  Missregierung  gewisser
Stände  kann  nicht  die  Rede  sein,  jeder  hat  eben  selber  missregiert;
  damit  ist  ein  Masshalten  auch  im  Unwillen,  der  sich  nicht
gegen  Andere  kehren  kann,  geboten  und  ein  beständiges  Ventil
gegen  jene  gefährlichen  Krisen  geschaffen,  in  denen  sich  lange
leidende  und  unterdrückte  Völker  mitunter  plötzlich  in  blinder
zerstörender  Wuth  gegen  ihre  bisherigen  Lenker  und  Halbgötter
wenden.

und  gewissermaassen  von  selbst  verschwanden.  Etwa  so  wie  einst  ein  Glarner-Landschreiber
  im  16.  Jahrhundert  an  den  Rand  einer  solchen  Verordnung
schrieb:  „Hat  nie  vil  gulten“.