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Es  lässt  sich  hiebei  auch  noch  die  entgegengesetzte  Seite
der  Sache  erwähnen.  Wie  eine  schlechte  Gesetzgebung  ruhiger
ertragen  oder  beseitigt  wird,  wenn  Jedermann  das  Bewusstsein
hat,  er  habe  sie  selbst  herstellen  geholfen,  so  ist  der  moralische
(fewinn  aus  einer  guten  (fesetzgebung  ein  weit  grösserer,  wenn
sie  die  Folge  einer  tiefgründigen,  oft  unter  Kämpfen  erst
erlangten  Ueberzeugung,  ja  sogar  einer  echten  Selbstüberwindung
  ist.

Ein  solcher  Act  der  Abstimmung  hebt  das  Volk  auf  eine
höhere,  sittliche  Stufe,  als  alle  Predigten  des  ganzen  Jahres,
verleiht  ihm  Würde  in  seinen  eigenen  Augen,  Kraft  und  Muth
zu  neuen  Anstrengungen,  erfüllt  die  wackeren  Bürger,  die  vielleicht
  schon  an  dem  Geschick  des  Landes  zu  verzweifeln  begannen,
mit  neuer  Zuversicht  und  zerstört  mehr  als  Alles  Andere  die
Hoffnungen  der  Schlechten  und  der  inneren  und  äusseren  Feinde
des  Landes.  Es  ist  das  Gefühl  einer  gewonnenen  Schlacht,  einer
Rettung  aus  grosser  Gefahr  durch  eigene  Kraft,  ein  Gefühl,  welches
das  beste  von  einer  Repräsentantenversammlung  erlassene  Gesetz
niemals  mit  sich  bringen  wird  '29).

3)  Damit  hängt  zusammen  eine  weitere  gute  Seite  dieser
demokratischen  Institution.  Das  Referendum  allein  zeigt
die  wirklichen  Mehrheiten,  löst  dadurch  alle
Fragen  und  heendet  allen  Streit.  Nach  einer  solchen  Abstimmung
  wird  es  stille.  Niemals  würde  es,  namentlich  bei  unseren
heutigen  Einrichtungen  der  Press-  und  Parteiorganisation,  möglich
sein,  die  wahre  Volksmeinung  auf  eine  andere  Weise  zu  ermitteln,
weil  gewöhnlich  nur  die  Opposition  und  Kritik  sehr  laut  ist,  die
Zustimmung  aber  schweigt.  Einzelne  schweizerische  Gesetze  der
gegenwärtigen  Periode  —-  wir  wollen  beispielsweise  dasjenige  über

28)  So  etwas  war  z.  B.  die  Verfassungsabstimmung  vom  25.  October
1885  über  die  Massregeln  gegen  das  „Gläschen  des  armen  Mannes“.  Von
da  ab  beginnt  wieder  eine  Hebung  im  schweizerischen  Volke  nach  vielem
Sinken.  Eine  blosse  derartige  Massregel  der  Bundesversammlung  wäre
noch  kein  Beweis  für  die  innerliche  Kraft  des  gesammten  Volkes  gewesen
und  hätte  vielleicht  sogar  mehr  Missbilligung  als  Zustimmung  erfahren,  da
gewöhnlich  nicht  das  gute  Element  in  einem  Staate  das  laut  vernehmbare
  ist.  —  Dies  liegt  auch  mit  in  dem  Worte  des  Demosthenes  (3.  Olynth.
Rede):  „Ein  Gesetz  schreiben,  ist  nichts,  es  wollen  machen  ist  Alles“.

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