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Civilstand  und  Ehe,  das  die  Civilehe  allgemein  einführte,  oder  die
Eidgenössische  Subvention  der  Gotthardbahn,  die  gegen  zahlreiche
und  berechtigte  Interessen  grosser  Laandestheile  verstiess,  nennen
—  würden  gar  nicht  zur  ruhigen  Anerkennung  gekommen  sein,
ohne  die  glücklicherweise  in  diesen  beiden  Fällen  eingetretene
  Volksabstimmung.  Nach  derselben  verstummte  jede  Opposition,
  denn  die  Thatsache,  dass  die  Mehrheit  des  Volkes  diese
Massregeln  billige,  war  unbestreitbar  geworden.

Eine  solche  Erledigung  der  Sachen  und  Ruhe  über  einen
gewissen  Punct  ist  für  einen  Staat  eine  Wohlthat,  selbst  da,  wo
die  Mehrheit  nicht  unzweifelhaft  im  Rechte  sich  befindet.  In  den
meisten  Fällen  ist  ja  überhaupt  in  Sachen  der  Politik  und  Gesetzgebung
  nicht  einmal  von  einem  ganz  klaren  und  zweifellosen  Recht
und  Unrecht  zu  sprechen  und  handelt  es  sich  wesentlich  darum,
irgend  einen,  mit  dem  Willen  des  Volkes  übereinstimmenden  und
erträglichen  Zustand  zu  schaften,  der  eine  gewisse  Stätigkeit
besitzt.  Auch  lässt  es  sich  keineswegs  erfahrungsgemäss  behaupten,
dass  diese  Mehrheitsentscheide  des  Volkes  durchwegs  weniger
zweckmässig  seien,  als  cliejenigen  der  repräsentativen  Körperschaften.
  Diess  wird  zwar  von  den  Gegnern  des  Referendums
meist  stillschweigend  vorausgesetzt,  aber  mit  Unrecht.  Es  würde
ihnen  schwer  sein  zu  beweisen,  dass  ın  einem  Jaande,  in  welchem
diese  Institution  in  guter  und  zweckmässiger  Form  längere  Zeit
unter  einem  dazu  einigermaassen  geschaffenen  Volke  bestand,  sehr
viele  Missgriffe  damit  geschehen  seien.  Und  noch  viel  weniger
würde  jemals  der  Beweis  erbracht  werden,  dass  in  dem  nämlichen
Lande  und  unter  gleichen  Umständen  eine  Repräsentantenversammlung
  richtiger  verfahren  wäre  !'?®).  Die  Fehler,  die  das  Refe-120)

  Sogar  absoluter  gefasst  wäre  noch  schr  fraglich,  ob  z.  B.  die
Regierungsweise  von  Graubünden,  Glarus,  Appenzell  derjenigen  der  mehr
repräsentativen  Öantone  nachstehe,  oder  jemals  in  wesentlichen  Dingen  nachgestanden
  habe.  Die  vielsagenden  Prüfungsnummern  in  Bezug  auf  die  Volkserziehung
  stehen  in  diesen  altdemokratischen  Cantonen  nicht  ungünstig,  die
Wehrmannschaft  derselben  ist  vielleicht  besser  als  manche  andere,  sie  haben
an  einzelnen  hervorragenden  Männern  nie  Mangel  gehabt,  der  Volkscharakter
im  Allgemeinen,  der  sich  nicht  von  heute  auf  morgen  bildet,  steht  keineswegs
  hinter  dem  der  anderen  Cantone  zurück.  Nach  welchen  anderen  Merknalen
  sollte  man  die  Wirksamkeit  staatlicher  Iustitutionen  beurtheilen?  --