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Die  Literatur  über  das  Referendum  ist  eine  nicht  sehr  bedeutende,
  da  eben  die  Schweiz  mit  dieser  Einrichtung  bisher  vereinzelt
  dasteht  und  auch  selbst  hier  darüber  verhältnismässig  wenig
geschrieben  worden  ist.  Erst  in  neuerer  Zeit  beginnt  man  im
Auslande  darnach  sich  umzusehen,  die  dortigen  Schriften  zeigen
aber  einstweilen  einen  gewissen  Mangel  an  Einsicht  in  die  Geschichte
  und  die  historischen  Bedingungen  dieser  Institution  und
auch  ein,  übrigens  sehr  begreifliches,  Fehlen  am  Einblick  in  die
praktische  Function  und  Handhabung  desselben.

Die  wichtigsten  uns  bekannten  Schriften  sind  folgende:
Die  gedruckten  offiziellen  Protokolle  der  beiden  Verhandlungen
über  die  Bundesrevision  von  1871/72  und  1873/74.

Eine  zweite,  gute  Zusammenstellung  der  Verhandlungen  der
Ersten  Periode  (welche  die  interessanteren  sind)  enthält  ein  von
der  Zeitung  „Bund“  herausgegebenes  Buch  unter  dem  Titel  „Die
Berathung  der  Bundesrevision“  1873.

Aus  der  Zeit  der  Ersten  Revision  sind  noch  heute  lesenswerth
  eine  Anzahl  von  Broschüren,  nämlich:

Bundesrath  Duss:  Die  schweiz.  Democratie  in  ihrer  Fortentwicklung
  1868;  Derselbe,  Zur  Verständigung  über  die  Bundesrevision
  1871;  Derselbe,  (anonym  erschienen)  Ein  offenes  Wort  an
meine  Mitbürger  1872.  —  F.  GEnGEL  (damals  Redactor  des  Bund):
Aphorismen  über  demokratisches  Staatsrecht  1864;  Derselbe,  Die
Erweiterung  der  Volksrechte  1868.  —  J.  Fazy:  De  la  revision  de  la
constitution  federale  1871.  —  PHiLiprin  (Staatsrath  in  Neuenburg):
Pourquoi  j’aı  vote  oui  1872.  —  BürkLı:  Directe  Gesetzgebung  durch
das  Volk  1869  (auch  englisch  übersetzt  von  OswALp:  Direct  legislation
  by  the  people  versus  representative  government.)  —-  Anonyme
Flugschrift:  „Ein  Märzenglöckchen  für  das  Zürcher  Volk“  1869.
—  0.  Berner  (Redactor  in  St.  Gallen,  Nationalrath):  Nach
„wanzig  Jahren  1868.  —  Dr.  Ü.  Hın,ry  (damals  Rechtsanwalt
in  Chur):  'Theoretiker  und  Idealisten  der  Democratie  1868  (gegen
die  „Schweizerische  Democratie“  von  Duss  gerichtet).  Einigermassen
  hierher  gehört  auch:  v.  PrawrA:  Der  30jährige  Kampf
um  eine  rhätische  Alpenbahn  1885.