Die  constitutionelle  Stellung
des  schwedischen  Staatsrathes,  verglichen  mit
derjenigen  der  entsprechenden  Institutionen  in
England,  Dänemark  und  Norwegen.

Von

Dr.  jur.  B.  Kr.  GRENANDER
in  Stockholm.

Die  constitutionelle  Stellung  eines  staatlichen  Instituts  ist  die
demselben  in  der  Constitution  angewiesene.  Unter  dem  Namen  Constitution
  verstehen  wir  die  Gesammtheit  der  positiven  Rechtsregeln,
welche  die  Staatsverfassung  eines  Landes  bestimmen.  Die  constitutionelle
  Stellung  einer  Staatsinstitution  ist  also  mit  der  Stellung
derselben  im  Staatsverfassungssystem  des  betreffenden  Staates  identisch.
  —  Die  so  bezeichnete  Stellung  einer  Staatsinstitution  beruht
auf  ihrer  constitutionellen  Aufgabe.  Je  wichtiger  und  von  je  allgemeinerer
  Giltigkeit  diese  Aufgabe  für  jedes  entwickeltere  Staatsleben
  ist,  desto  grössere  Bedeutung  erhält  die  Art  und  Weise,
auf  welche  man  sie  in  verschiedenen  Staaten  zu  erfüllen  gesucht
hat,  und  in  um  so  höherem  Grade  wird  die  constitutionelle  Stellung,
welche  der  mit  diesem  Auftrage  versehenen  Institution  gegeben
ist,  ein  Ausdruck  für  den  Geist  der  gesammten  Staatsverfassung.

Das  moderne  Staatsleben  hat  sich  im  Allgemeinen  in  die
Form  der  constitutionellen  Monarchie  als  der  für  seine  gegenwärtige
  Ausbildung  am  Meisten  passenden  gekleidet.  In  jeder  constitutionellen
  Monarchie  oder  in  jedem  monarchischen  Staate,
wo  der  Regent  in  der  Ausübung  seiner  Gewalt  an  eine  Constitution
  gebunden  ist,  die  seine  Befugnisse  sowohl  als  diejenigen

des  Volkes  bestimmt,  tritt  die  Aufgabe  einer  Vermittelung  zwischen
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