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so  konnte  der  König  mit  seinem  grossen  Parlamentsrath  zusammenarbeiten,
  und  nur  so  war  die  Krone  davor  zu  retten,  zum  blossen  Vollzieher
  der  Beschlüsse  des  Parlaments  herab  zu  sinken.  Es  war  also
die  Macht  der  Verhältnisse,  welche  dazu  führte,  den  Thron  mit
einem  Rathe  zu  umgeben,  der  von  den  Beschlüssen  des  Parlamentes
wohl  abhängig  war,  aber  selbst  jene  Beschlüsse  leitete.  Es  war
das  Interesse  der  Krone  selbst,  welches  das  erste  parlamentarische
Ministerium  ins  Leben  rief.  Dasselbe  wurde  auf  den  Rath  des
schlauen  SUNDERLAND  von  WILLIAM  nach  und  nach  (1693—1696)
unter  der  Form  eines  reinen  Whig-Ministeriums  gebildet.  Wie
aber  einer  Oabinetsregierung,  unter  welcher  Form  es  auch  wäre,  als
etwas  dem  englischen  Staatsrechte  durchaus  Fremdem,  stets  vorher
kräftiger  Widerstand  entgegengesetzt  wurde,  so  erhob  sich  auch
jetzt  bald  ein  Sturm  gegen  diese  Regierungsform  („the  standing
practice  of  cabinets“),  und  dieselbe  wurde  durch  die  Act  of
Settlement  (11  &amp;  12,  W.  IIL.,  c.  2)  abgeschafft,  eine  Bestimmung,
welche  jedoch  bald  wieder  aufgehoben  wurde  (4  Ann.  c.  8).
Bei  dem  Tode  Annas  rettete  indessen,  wie  bekannt,  eine  kühne
Wiederaufnahme  des  Privy  Council  die  hannoveranische  Thronfolge.
Es  konnte  aber  eine  einzige  Ausnahme  den  Fortgang  der  Begebenheiten
  nicht  hemmen;  das  Uabinet  trat  mehr  und  mehr  in
den  Vordergrund,  und  der  Einfluss  und  die  Macht  des  Privy
Council  schwand  mehr  und  mehr.  Mit  dem  Hause  Hannover  kann
die  parlamentarische  Regierung  als  befestigt  angesehen  werden,
obschon  man  noch  immer  das  Schwanken  des  Neulings  sieht,  bis
ROBERT  WALPOLE  die  Zügel  der  Regierung  erfasste  und  sie  mit
einer  Kraft  und  einer  Geschicklichkeit  führte,  welche  Einheit  und
Zusammenhang  in  das  Cabinet  brachten  und  ihm  in  der  Geschichte
den  Namen  des  ersten  Premiers  verschafften.

b.  Die  gegenwärtige  Stellung  des  Privy  Council  als  Bath  der  Krone.

Der  grosse  Rath  der  Krone  ist  das  Parlament.  Als  Rath
der  Krone  kennt  die  Verfassung  ausserdem  nur  das  Privy  Council.
Von  „the  King  (Queen)  in  Council“  sollen  alle  wichtigeren  und
feierlicheren  Verfassungsakte  ausgehen  und  dieselben  werden  durch
„orders  in  Council®  zur  Ausführung  gebracht.  Ebenso  werden
vom  Privy  Council  Genehmigungen  zur  Heirath  für  Mitglieder  der