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königlichen  Familie  ertheilt,  daselbst  auch  „the  pricking“  von
Sheriffen  für  England  und  Wales  bewerkstelligt.  In  Wirklichkeit
ist  „Her  Majesty’s  Most  Honourable  Privy  Council“,  von  den
durch  seine  Ausschüsse  ausgeübten  Verwaltungsfunctionen  abgesehen,
  zu  dem  geworden,  was,  wie  man  hin  und  wieder  —  vielleicht
  ohne  vollgültigen  Grund  —  erklärt,  der  englische  Souverän
selbst  nur  ist:  eine  Staatsdecoration,  deren  Zweck  es  ist,  bei  feierlichen
  Anlässen  einem  Staatsakte  äussern  Glanz  zu  verleihen.
Die  Existenz  des  Privy  Councils  beruht  auf  dem  Könige.
Er  hat  die  Macht  es  aufzulösen,  sofern  er  es  für  gut  befindet.
Die  Anzahl  der  Mitglieder  ist  unbeschränkt.  Der  Souverän,  der
in  eigener  Person  die  Verhandlungen  leitet,  ernennt  und  verabschiedet
  die  Mitglieder  nach  seinen  Gutdünken®).  Die  einzige
Bedingung,  um  zum  Privy  Councillor  ernannt  werden  zu  können,
ist  als  brittischer  Unterthan  geboren  zu  sein  (1  Geo.  ],  stat.  2,
cap.  4),  von  welcher  Qualification  aber  vermittelst  eines  Parlamentsaktes
  dispensirt  werden  kann’).  Die  Mitglieder  des
Privy  Councils  führen  den  Titel  von  Right  Honourable,  mit  der
Ernennung  zum  Privy  Councillor  ist  der  Verlust  des  Platzes
im  Hause  der  Commoners  nicht  verbunden.  Der  Platz  ist  mit
keinem  Gehalt  verbunden.  Beim  Eintritt  wird  ein  Eid  abgelegt®).
Beim  Tode  eines  Souveräns  besteht  der  Privy  Council,  wenn  er
von  dem  neuen  Souverän  nicht  vorher  aufgelöst  wird,  noch  sechs

*)  So  ward  CÜHaruEes  James  Fox  im  Jahre  1798,  Lord  MELVILLE  im
Jahre  1805  aus  der  Liste  der  Privy  Councillors  gestrichen.  —  Nur  der  Lord
President  wird  durch  ein  Patent  ernannt,  die  übrigen  Councillors  aber  ohne
sei  es  Patent  oder  Grant.

5)  Dies  geschah  in  Bezug  auf  die  Prinzen  Leopold,  seitdem  König  der
Belgier,  und  Albert  (the  Prince  Consort).

6)  Da  dieser  Eid  der  einzige  ist,  der  auch  von  den  Üabinetsministern
(siehe  unten)  abgelegt  wird,  führen  wir  hier  die  Fassung  des  Eides  an,
welche  von  the  Oath’s  Commission  im  J.  1867  vorgeschlagen  wurde
und  alles  Hauptsächliche  von  dem  jetzt  giltigen  enthält:

„You  shall  solemnly  and  sincerely  declare  that  you  will  be  a  true  and
faithful  servant  unto  Her  Majesty  Queen  Victoria,  as  one  of  Her  Majesty's
Privy  Council.  You  shall  keep  secret  all  matters  committed  and  revealed
unto  you,  or  that  shall  be  secretly  treated  of  in  Council  and  generally  in  all
things  you  shall  do  as  a  faithful  and  true  servant  ought  to  do  to  Her
Majesty.“  Hiezu  kommt  noch  der  gewöhnliche  Oath  of  Allegiance,