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Monate  (6  Ann.  cap.  7);  vorher  ward  das  Council  unmittelbar
mit  seinem  Tode  aufgelöst.  Gewöhnlich  werden  aber  die  vormaligen
  Oouncillors  noch  einmal  als  solche  vereidigt  und  folglich
im  Council  beibehalten.

Das  Privy  Council  kommt  im  Allgemeinen  jede  dritte  oder
vierte  Woche  zusammen.  Ein  Privy  Councillor  stellt  sich,  wenn
nicht  im  Namen  Seiner  Majestät  vom  Lord  President  (als  Stellvertreter
  des  Premiers)  besonders  berufen,  nie  ein.  Gewöhnlich
werden  nur  die  Minister,  die  Inhaber  der  vornehmsten  Hofämter,
und  der  Erzbischof  von  Canterbury  berufen.  Vormals  wurde
die  Anwesenheit  von  mindestens  sechs  Mitglieder,  der  Clerk
nicht  gerechnet,  als  erforderlich  angesehen,  nunmehr  aber  kommt
auch  eine  geringere  Anzahl  vor’).  Es  wird  heute  im  Privy
Oouncil  nie  eine  Discussion  geführt,  sondern  nur  die  Akten  verlesen,
  welche  im  Council  ausgefertigt  werden  sollen  °).

Das  Plenum  wird  ausserordentlich  selten  berufen:  nur  bei
den  allerwichtigsten,  grossen  Staatsaktionen  °).

Jeder  Privy  Councillor  ist  für  seinen  gegebenen  Rath  persönlich
  verantwortlich.

Die  gegebene  Darstellung  der  noch  fortbestehenden  rechtlichen
  Stellung  des  Privy  Councils  ist  nothwendig  gewesen,
um  später  die  factische  Stellung  des  Oabinets  deutlich  darlegen
zu  können.

c.  The  Cabinet  Council.

Die  Stellung  des  Cabinets  ist  nämlich  nur  eine  factische  und
ganz  und  gar  auf  die  gesetzliche  des  Privy  Councils  gestützt.  Englische
  Staatsrechtslehrer,  wie  BLACKSTONE,  DE  LOLME,  haben  in
ihren  grossen  Werken  keinen  Platz  für  das  Cabinet  gehabt.
Die  Existenz  desselben  ist  in  keiner  Parlamentsakte  anerkannt

”)  So  wurde  z.B.  am  6.  Jan.  1862  ein  Privy  Council  gehalten  mit  drei
Mitgliedern,  durchwegs  Cabinetsminister.

8)  Earl  Granville,  selbst  Lord  President,  hat  erklärt,  dass  „it  would  be
contrary  to  constitutional  practice  that  the  Souvereign  should  preside  at  any
Council  where  deliberation  or  discussion  takes  places.“

®)  So  z.  B.  am  23.  Nov.  1839  für  die  Verkündigung  der  beschlossenen
Vermählung  der  Königin,  wobei  83  Mitglieder  anwesend  waren.