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zwischen  den  verschiedenen  Cabinetsministern  einerseits  und  dem
Souveräne  andererseits.

ß.  Stellung  des  Cabinets.
aa.  Dem  Souveräne  gegenüber.

„Ihe  king  can“,  nach  bekannter  englischer  Staatstheorie,  „do
no  wrong“,  was  staatsrechtlich  so  ausgelegt  wird,  dass  er  keine
Regierungsentscheidung,  für  welche  nicht  ein  Anderer  als  er
selbst  verantwortlich  ist,  treffen  und  keinen  solchen  Regierungsbeschluss,
  wenn  nicht  durch  einen  Anderen,  ausführen  kann.
Es  ist  darum  die  königliche  Namensunterschrift  von  einem  verantwortlichen
  Minister  zu  contrasigniren,  um  geltend  und  rechtskräftig
  zu  sein,  und  jede  Verordnung  des  Souveräns  muss  dem
Beamten,  dem  die  Ausführung  derselben  anvertraut  ist,  durch
einen  verantwortlichen  Minister  zugestellt  werden.  Die  verantwortlichen
  Minister,  deren  Contrasignatur  auf  einem  königlichen
Beschluss  erforderlich  ist  und  welchen  nachher  die  Vollziehung
dieses  Beschlusses  obliegt,  sind  die  Staatssekretäre  !").  An
einen  Staatssekretär  müssen  alle  für  die  grossbritannische  Regierung
bestimmten  Berichte  und  Zuschriften  gerichtet  werden  !®).  Der
anerkannte  Weg,  sich  der  Person  des  Monarchen  zu  nähern,
ist,  selbst  für  einen  Earl,  die  Vermittelung  eines  Staatssekretärs;
es  ist  das  Recht  und  die  Pflicht  des  betreffenden  Staatssekretärs,
jeder  Unterredung  zwischen  dem  Souveräne  und  dem  Botschafter
eines  fremden  Hofes  beizuwohnen,  ebenso  ist  der  Souverän
verbunden,  überall,  wohin  er  sich  auch  begeben  mag,  einen  Staatssekretär
  in  seiner  Nähe  zu  haben.  Die  Staatssekretäre  sind  die
Arme,  die  Ohren  und  die  Augen  des  Souveräns,  und  mit  ihrer

 

17)  Das  Staatssekretariat  ist  ein  einziges,  obgleich  auf  5  Personen
vertheilt.  Daraus  folgt,  dass  es  nicht  nothwendiger  Weise  ein  gewisser
Staatssekretär  ist,  der  einen  gewissen  Regierungsbeschluss  contrasigniren
oder  ausführen  muss,  sondern  dass  dieses  von  jedem  beliebigen  Staatssekretäre
geschehen  kann.  —  Der  Souverain  gibt  zuerst  seine  Namensunterschrift,
darauf  contrasignirt  der  Staatssekretär.

18)  Ofr.  die  parlamentarische  Untersuchung  im  Jahre  1810  gegen  Lord
CHATHAM,  selbst  Cabinetsminister,  anlässlich  des  Rapportes  über  die  Expedition
nach  Walcheren,  welchen  er  dem  Könige  unmittelbar,  nicht  durch  den
Staatssekretär  übergeben  hatte.