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tements  werden  im  Allgemeinen  unmittelbar  von  dem  betreffenden
Chef  entschieden.  Doch  müssen  alle  wichtigeren  Schreiben,  die
beim  Departement  einlaufen  oder  von  demselben  ausgehen  sollen,
zuerst  dem  Premier,  sodann  dem  Souveräne  mitgetheilt  werden,
und,  wenn  dieses  geschehen,  bei  den  übrigen  Mitgliedern  des
Cabinets  circuliren.  Jeder  (politische)  Chef  eines  Verwaltungsdepartements
  hat  zum  Souverän  freien  Zutritt  und  das  Recht,
mit  ihm  schriftlich  zu  verkehren.  Jedoch  soll  der  Briefwechsel,
mindestens  nachher,  dem  Premier  vorgelegt  werden.

Zum  Gegenstand  von  Berathungen  im  Cabinet,  werden  alle
wichtigeren  Angelegenheiten  gemacht.  Die  Versammlungen  des
Oabinets  werden  auf  Berufung  des  Premiers  gewöhnlich  einmal
wöchentlich,  wenn  es  nöthig  ist,  auch  öfter  abgehalten.  Wie  viele
Mitglieder  des  Cabinets  anwesend  sein  müssen,  ist  nicht  bestimmt,
was  selbstverständlich  darin  seinen  Grund  hat,  dass  „a  Cabinet
Council“  in  Wirklichkeit  nichts  Anderes  ist,  als  eine  private  Berathung
  zwischen  einigen  Inhabern  hoher  Staatsämter  und  Privy
Councillors.  Die  Verhandlungen  im  Cabinet  haben  also  (ebenso
gut  wie  die  zwischen  dem  Regenten  und  seinen  Ministern)  einen
heimlichen  und  vertraulichen  Charakter:  kein  Sekretär  wohnt
ihnen  bei  und  ebenso  wenig  wird  ein  wirkliches  Protocoll  dabei
geführt.  Ein  Beschluss  des  Cabinets  verbindet  aber  in  Verwaltungsangelegenheiten
  untergeordnete  Beamte  in  casu,  wird  aber
keineswegs  ein  integrirender  Theil  des  Verwaltungssystems  des
Landes,  sondern  verfällt  mit  dem  Abgange  des  Cabinets,  welches
ihn  hervorgerufen  hat.  —  Der  Souverän  wohnt  nie  dem  Cabinet
Council  bei!?),  die  darin  gefassten  wichtigeren  Beschlüsse  werden
ihm  vom  Premier  entweder  bei  einer  Audienz  oder  schriftlich
vorgelegt2%).  —  Als  allgemeine  Regel  gilt,  dass  alle  wichtigeren
Maassregeln,  welche  die  Krone  zu  einer  bestimmten  Handlungs- 



18)  Ursprünglich  kam  diese  Sitte  aus  dem  Grunde  auf,  weil  Georg  1.
der  englischen  Sprache  nicht  mächtig  war.  —  Ehe  die  Cabinetsminister  selbst
einig  sind,  welchen  Rath  sie  in  einem  gewissen  Falle  dem  Souverän  ertheilen
sollen,  ist  es  nicht  an  der  Zeit,  sich  mit  ihm  in  Verbindung  zu  setzen.

20)  Eine  solche  Aufzeichnung  der  Cabinetsbeschlüsse  muss  alle  Namen  der
anwesenden  Cabinetsminister  und  derjenigen,  die  abweichender  Meinung  sind,
enthalten  und  im  letzten  Falle  die  abweichende  Meinung  angeben.