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That  this  House  will  receive  no  petition  for  any  sum
of  money  relating  to  public  service,  or  proceed  upon
any  motion  for  granting  any  sum,  but  what  is  recommended
  from  the  crown;

und  als  man  diese  Bestimmung  zu  umgehen  versuchte,  indem  man
in  derartigen  Anfragen  die  Phrase  einrückte:  „out  of  moneys  to
be  provided  by  Parliament“,  da  die  Summe  wohl  nicht  mit  der
Annahme  der  Vorschläge  bewilligt  war,  das  Parlament  sich  aber
gebunden  fand,  ward  diese  Bestimmung  am  20.  März  1866  aufgehoben,
  und  an  ihrer  Statt  der  Beschluss  gefasst:

That  this  House  will  receive  no  petition  for  any  sum
relating  to  public  service,  or  proceed  upon  any  motion
for  a  grant  or  charge  upon  the  public  revenue,  whether
payable  out  of  the  Consolidated  Fund  or  out  of  moneys
  to  be  provided  by  Parliament,  unless  recommended
  from  the  crown.

Hiermit  ist  die  Leitung  des  Parlamentes  in  einer  der  wichtigsten
  Beziehungen  dem  Cabinet  gesichert.  Auch  im  Uebrigen
wird  im  Parlamente,  so  lange  das  Cabinet  sein  Vertrauen  hat,  kein
wichtigerer  Vorschlag  angenommen,  sofern  er  nicht,  wie  es  gewöhnlich
  der  Fall  ist,  entweder  von  einem  Cabinetsminister  ausgeht
oder  doch  vom  Oabinet  acceptirt  ist.  Dieses  ist  eine  nothwendige
Folge  der  parlamentarischen  Regierung:  das  Gegentheil  würde
nämlich  beweisen,  dass  dem  Cabinet  das  Vertrauen  des  Parlaments
fehle  und  somit  das  Abtreten  des  Cabinets  bewirken.

Diese  Leitung  des  Parlamentes  durch  das  Cabinet,  sowie  die
Forderung  der  ausdrücklichen  Einwilligung  der  Krone,  ehe  eines
der  Häuser  eine  Bill,  welche  die  Rechte  der  Krone  oder  die
königliche  Prärogative  berührt,  zur  Verhandlung  bringen  kann,
hat  das  königliche  Veto  („le  roy  s’avisera“)  überflüssig  und  beinahe
  unmöglich  gemacht?°).  Aus  derselben  Ursache  kann  die

 

2)  Wir  wollen  in  dieser  Frage  die  Worte  zweier  hervorragenden
Staatsmänner  anführen.

Lord  Derpy  sagt:  „The  authority  of  the  Crown  in  England  does  not
depend  upon  the  veto  which  Her  Majesty  theoretically  possesses  to  impose
upon  Acts  of  Parliament  after  they  have  passed,  but  upon  the  right  and
Proper  influance  which  she  exercises  over  her  ministers,  and,  throug  them,

Archiv  für  öffentliches  Recht.  II.  8.  4.  34