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suchung  bilden.  Die  ethischen  Ideen,  ihre  Macht  und  ihren
Einfluss  wollen  wir  keinen  Augenblick  verleugnen,  aber  daraus
folgt  nicht,  dass  wir  sie  beständig  im  Munde  führen  und  anwenden,
wo  sie  dem  wissenschaftlichen  Zweck  nicht  dienen.  KoHLER  hat
ihnen  in  seinem  „Shakespeare  vor  dem  Forum  der  Jurisprudenz“
und  neuerlich  in  seiner  „Menschenhilfe  im  Privatrecht“  eingehende
Beachtung  geschenkt,  sie  aber  dennoch  mit  vollem  Recht  bei  den
ethnologischen  Vergleichungen  der  Rechte  nicht  in  die  erste  Reihe
geschoben.  Für  die  sociologische  Rechtslehre  ist  es  von  hohem
Interesse,  wenn  z.  B.  constatirt  wird,  die  Blutrache  sei  ein  nothwendiges
  und  allgemeines  Stadium  des  Rechtes  gewesen,  sie  habe
zuerst  subsidiär  dann  unbedingt  einer  Busse  in  Vermögenswerthen
Platz  gemacht,  es  sei  ursprünglich  ein  sehr  weiter,  später  ein
stetig  sich  verkleinernder  Kreis  von  Verwandten  busspflichtig
resp.  berechtigt  gewesen.  Je  genauer  und  detaillirter  derartige
Ergebnisse  festgestellt  sind,  desto  vollkommener  der  Erfolg  der
sociologischen  Rechtslehre,  es  bleibt  aber  dafür  ohne  Bedeutung,
ob  die  Blutrache  moralisch  gut  oder  verwerflich  gewesen.

Wäre  die  ethische  Beurtheilung  Hauptsache,  und  käme  man
weiter  zu  keinem  Resultat  als  zu  dem  von  STOERK  (8  537)  gekennzeichneten:
  „Jedes  Rechtsinstitut  fehlt  in  der  Urzeit,  in  der
Geschlechterverfassung  existirt  es  hier  so,  dort  so...  .  es  giebt
zahllose  Varietäten,  nirgends  Einheit  und  Zusammenhang“;  wäre
wirklich  ein  unterschiedsloses  Nebeneinander  ganz  ebenbürtiger,
der  Entwickelungsstufe  nach  nicht  unterscheidbarer  Formen  das
letzte  Ergebniss  der  ethnologischen  Rechtswissenschaft,  dann
allerdings  wäre  ihr  Dasein  ein  jammervolles  und  schade  wäre  es,
an  sie  Zeit  und  Mühe  zu  wenden.  Dem  Juristen  wäre  es  dann
entschieden  abzurathen  sich  mit  derartigen  Phantasmagorien  zu
befassen.  In  Wahrheit  stellen  aber  die  erforschten  Erscheinungen
Entwickelungsreihen  dar,  etwa  wie  Keim,  Blatt  und  Blüthe  nebeneinander
  befindlicher  Pflanzen,  der  Einwurf  schüttet  also  bestenfalls
  das  Kind  mit  dem  Bade  aus,  indem  er  das  thatsächlich
Erreichte  ignorirt,  statt  sich  auf  die  berechtigte  Warnung  vor
übereiltem  Verallgemeinern  zu  beschränken.  Hiebei  dürfte  ein,
wenn  auch  nicht  klar  formulirter,  so  doch  nicht  selten  auftretender
Gedanke  mitwirken:  Ohne  Erklärung  der  wirkenden  Ursachen