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  unvereinbar,  denn  Erbrecht  ohne  Eigenthum  ist  unmöglich,
  zugleich  widersprechen  sie  der  Annahme  einer  primitiven
Vermögensgemeinschaft,  weil  in  ihnen  überall  der  Einzelne,  die
von  Post  als  Häuptling  bezeichnete  Person,  als  Subject  des
Sachenreehtes  auftritt.  Dieser  Widerspruch  ist  durchaus  nicht
zufällig,  beruht  vielmehr  auf  der  Unvereinbarkeit  des  Inhaltes  der
Quellen  mit  der  althergebrachten  Lehre  vom  Communismus  der
Urzeit.  Die  Ignorirung  des  vorhandenen  Widerspruchs  durch
PosT  macht,  abgesehen  von  der  Art  ihn  zu  lösen,  die  Acceptirung
der  skizzirten  Iiehre  von  der  „Geschlechtsgenossenschaft*  für  die
sociologische  Rechtswissenschaft  unmöglich.

Gehen  wir  einen  Schritt  weiter  und  fragen  wir,  worauf  sich
die  Lehre  vom  ursprünglichen  Hetärismus  stützt,  so  stossen  wir
auf  drei  grosse,  an  Umfang  und  Bedeutung  rasch  zunehmende
Thatsachengruppen.  ‘  Es  sind  dies  1)  Die  nur  auf  diese  Weise
erklärbare  classificatorische  Verwandtschaftsbezeichnung,  bekanntlich
  zuerst  durch  den  Amerikaner  MorGAn  mit  Hilfe  einer  amtlichen,
  durch  die  Consulate  der  Vereinigten  Staaten  im  Auftrage
ihrer  Regierung  durchgeführten,  139  Völker  ‚umfassenden  Enqu6te
festgestellt  und  seitdem  noch  durch  zahlreiche  weitere  Beobachtungen
  bekräftigt).  2)  Die  bei  den  meisten  Naturvölkern
obwaltende  Freiheit  und  Zügellosigkeit  der  Mädchen,  ein  Zustand,
der  sich  mit  den  mühsam  und  spät  entstandenen  ehemännlichen
Gtewalten  zusammengehalten,  als  der  ursprüngliche  darstellt.  Das
Material  gerade  in  dieser  Richtung  ist  relativ  vollständig  und
gestattet  bereits  bündige  Schlüsse.  3)  Das  bei  gewissen  Gelegenheiten,
  namentlich  Hochzeiten  und  anderen  Festen  bei  sehr  vielen
Naturvölkern  übliche,  zeitweilige  Eintreten  von  Promiscuität,
welches  als  ein  Zurücksinken  in  ursprüngliche  Zustände  aufgefasst
  wird.  Hiezu  kommt  eine  Anzahl  von  Fällen  von  wirklichem,
  glaubhaft  bezeugtem  Hetärismus,  Fällen,  deren  Zahl
gering  ist,  aber  hinreicht,  um  zu  beweisen,  ein  solcher  Zustand
sei  weder  unmöglich  noch  mit  der  menschlichen  Natur  nicht
verträglich.  Die  Gesammtheit  der  Beweise  aller  drei  Gruppen
zusammen  ergiebt  unstreitig  eine  Wahrscheinlichkeit  des  ursprüng-22)

  Sehr  schön  dargestellt  und  erklärt  bei  Lıppert  Culturgesch.  der
Menschheit  I,  81  f.