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Methode.  Wie  diese  im  Einzelnen  beschaffen  sein  muss,  kann
nicht  an  diesem  Ort  erörtert  werden,  für  sicherstehend  aber
halten  wir  die  Nothwendigkeit  einer  gewissen  Isolirung  jeder  zu
behandelnden  Institution.  Die  Bemühung  sie  zugleich  in  ihrer
Gesetzmässigkeit  und  ihrer  Complication  mit  allen  anderen  socialen
Verhältnissen  darzustellen,  ist  eine  von  vornherein  aussichtslose.
Wir  verweisen  diesbezüglich  auf  CARL  MENGER’s  „Untersuchungen
über  die  Methode  der  Socialwissenschaften  ‚“  namentlich  auf  das
6.  Kapitel:  „Ueber  die  Theorie,  dass  die  volkswirthschaftlichen
Erscheinungen  in  untrennbarem  Zusammenhang  mit  der  gesammten
socialen  und  staatlichen  Entwickelung  der  Völker  zu  behandeln
seien.“  Das  Ziel  der  Forschung  wird  es  sein  Gesetze  zu  entdecken,
welche  die  Welt  der  Erscheinungen  beherrschen  und  durchdringen
und  sowohl  zur  Aufhellung  einer  sonst  unbekannten  Vergangenheit,
als  vielleicht  zur  Vorausbestimmung  künftiger  Bildungen  dienen
können.  Andere  Ziele,  wie  die  Erziehung  des  sittlichen  Willens  u.  dgl.
mögen  wohl  daran  geknüpft  werden,  liegen  jedoch  bereits  ausserhalb
des  Rahmens  der  sociologischen  Rechtslehre.  Die  diesbezüglichen
Forschungen  sind,  wie  an  anderem  Ort  entwickelt  werden  wird,
ein  Theil  der  theoretischen  Socialwissenschaft,  nicht  der  Geschichte,
wenn  sie  auch  des  allgemeinhistorischen  Interesses  nicht  entbehren.

Im  Vorstehenden  sind  wir  genöthigt  gewesen  in  polemischer
Weise  die  Resultate  und  die  Methode  der  neuen  Wissenschaft
gegen  Prof.  STOERK,  den  Herausgeber  dieser  Zeitschrift,  in  Schutz
zu  nehmen.  Zugleich  haben  wir  einen  Theil  der  Lehren  Posr’s,
des  Altmeisters  der  ethnologischen  Jurisprudenz,  einer  neuerlichen,
ablehnenden  Beurtheilung  unterzogen.  Wir  sind  es  ihm  schuldig,
hier  neuerdings  und  ausdrücklich  hervorzuheben,  wie  hoch  wir
seine  actuellen  Verdienste  um  die  sociologische  Rechtslehre
anschlagen.  Die  letztere  befindet  sich  aber  in  dem  unvermeidlich
von  Zweifeln  und  Kämpfen  begleiteten  Stadium  des  Werdens;
da  ist  es  ein  Verdienst,  das  Zweifelhafte  und  der  Klärung
Bedürftige  zur  Discussion  zu  bringen.  Das  hat  durch  seine
Studie  STOERK  gethan  und  dafür  glauben  wir  ihm,  wie  im  eigenen
Namen,  so  in  dem  aller  mitinteressirten  Fachgenossen  unseren
Dank  aussprechen  zu  sollen.