Die  Gemeindeverfassung  in  Frankreich  nach  dem
Gesetze  vom  5.  April  1884.

Mitgetheilt  durch
Prof.  Dr.  A.  Weıss  in  Dijon,

und

Prof.  Dr.  G.  BLoNDEL  in  Lyon.

Die  Entwickelung  des  Gemeinderechts  in  Frankreich  hat  viele  Hindernisse
  überwinden  und  viele  Missgeschicke  erleiden  müssen,  seit  der  Zeit,  da
König  Ludwig  VI.  der  Dicke,  um  Stützpunkte  gegen  die  Ansprüche  der
Leehnsherren  zu  gewinnen,  den  Städten  grosse  Freiheiten  schenkte.  Die  bald
der  argwöhnischen  Eifersucht  der  Lehnsherren,  bald  den  Centralisationsbestrebungen
  der  Könige  ausgesetzten  Gemeinden  wurden  erst  wirklich  frei
in  der  Zeit  der  französischen  Revolution.  Die  Erklärung  der  Menschen-  und
Bürgerrechte,  die  Aufhebung  der  veralteten  Vorrechte,  auf  denen  die  alte
Staatsform  gegründet  war,  haben  bei  uns  das  Communalleben  erzeugt,  und
den  Städten,  den  Flecken,  den  Dörfern  eine  Selbstverwaltung  und  eine
grosse  Unabhängigkeit  in  der  Führung  ihrer  eigenen  Angelegenheiten  gegeben.
Ohne  Zweifel  haben  die  politischen  und  socialen  Umwälzungen,  deren  Schauplatz
  Frankreich  seit  dem  Anfange  dieses  Jahrhunderts  gewesen  ist,  eine
unläugbar  nachtheilige  Rückwirkung  auf  unsere  Gemeindeverfassung  geübt.
Die  Freiheit  ist  ihnen  mehr  oder  weniger  kärglich,  je  nach  dem  Ursprung
und  den  Bestrebungen  der  verschiedenen  Parteien,  die  nach  einander  zur
Regierung  gelangten,  bewilligt  worden;  und  die  verschiedenen  Wahlsysteme,
nach  welchen  die  Mitglieder  des  Magistrats  bestimmt  worden  sind,  haben
mit  der  Zeit  den  populären  Forderungen  der  Demokratie  mehr  oder  weniger
grossen  Raum  gegeben,  jedoch  sind  die  allgemeinen  Prinzipien,  auf  welchen
unsere  Gemeindeordnung  durch  die  französische  Revolution  gestellt  worden  ist,
unverletzt  geblieben.  Die  Gesetze  des  Kaiserreichs,  der  Monarchie  und  der
Republik  haben  sich  meistens  damit  begnügt,  die  Anwendungen  zu  bestimmen
und  dieselben  in  Einklang  zu  bringen  mit  der  neuen  Ordnung  der  Dinge.
Alle  diese  Gesetze,  deren  Zahl  eine  sehr  grosse  ist!),  liegen  so  zu  sagen  auf

!)  Unter  den  wichtigsten  Gemeindegesetzen,  die  in  Frankreich  nach