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DiedeutschenErbschafts--undSchenkungssteuern.  Systematische
  und  krititische  Darstellung  derselben  nebst  Vorschlägen
zu  ihrer  Unificirung  und  einem  Gesetzentwurfe  von  Otto  Bacher,
Regierungsrath  und  Vorstand  des  Königl.  Erbschaftssteueramts  und
Stempel-Fiskalats  in  Frankfurt  am  Main.  Leipzig,  Verlag  von  Duncker
und  Humblot.  1886.  238  Seiten.  Preis:  4,80  M.

In  der  vorliegenden  steuerrechtlichen  Monographie  hat  Verfasser,  ein
in  langjähriger  praktischer  Thätigkeit  stehender  Beamter  der  Steuerverwaltung,
den  Versuch  gemacht,  auf  Grund  der  von  der  neueren  Finanzwissenschaft  und  der
Volkswirthschaftslehre  aufgestellten  und  von  der  Praxis  anzuerkennenden  Prinzipien
  die  deutsche  Erbschaftssteuer,  welche  zur  Zeit  nach  26  Specialgesetzen  in
den  verschiedenen  Staaten  des  Deutschen  Reichs  verschieden  erhoben  wird,
durchgreifend  zu  ändern  und  zu  verbessern  und  damit  den  bereits  von  Preussen
im  Jahre  1877  angeregten  Gedanken  der  Reform  dieser  Abgabe  und  der  Uebertragung
  derselben  auf  das  deutsche  Reich  von  Neuem  in  die  Wege  zu  leiten.

In  dem  ersten  Theile  der  Schrift  ıst  das  statistische  Material,  welches
Verfasser  in  seiner  10jährigen  amtlichen  Thätigkeit  gesammelt  hat,  genau
zusammengestellt.  Aus  demselben  sucht  er  nun  nachzuweisen,  dass  der  von
Preussen  angeregte  Gedanke  einer  einheitlichen  Regelung  der  deutschen
Erbschaftsabgaben  an  sich  sehr  wohl  berechtigt  und  im  Interesse  aller
Einzelstaaten  auch  durchführbar  ist,  wenn  bei  der  Regelung  davon  gleichzeitig
  ausgegangen  wird,  die  Erbschaftssteuer  zu  einer  besseren  Einnahmequelle
  zu  machen,  als  dies  bislang  meistens  der  Fall  ist.

Der  zweite  Theil  der  Schrift  bietet  auf  authentischen  Grundlagen  eine
systematische  und  kritische  Darstellung  sämmtlicher  deutscher  Erbschaftssteuern,
  wobei  die  Motive  zu  den  neueren  Erbschaftssteuergesetzen,  die  Entscheidungen
  der  höchsten  Gerichtshöfe  und  der  obersten  Steuerbehörden
eingehend  berücksichtigt  sind.

Zum  Schlusse  wird  ein  vollständig  ausgearbeiteter  Entwurf  eines  deutschen
Erbschaftssteuergesetzes  geboten,  dem  Berechnungen  beigefügt  sind,  die  den
Beweis  führen  sollen,  dass  eine  Erhebung  der  Steuer  nach  diesem  Entwurfe  eine
willkommene  Steigerung  der  Einnahmen  des  Reichs  herbeiführen  würde,  ohne
berechtigte  Eigenthümlichkeiten  der  Einzelstaaten  und  den  Volkswohlstand
zu  kränken.

Wir  können  das  vorliegende  Werk  als  einen  werthvollen  Beitrag  zur
Lösung  der  angeregten  Frage  bezeichnen  und  erklären  geyn,  dass  wir  den
klar  und  überzeugend  gebotenen  Ausführungen  des  Herrn  Verfassers  im
Grossen  und  Ganzen  nur  beitreten  können.  Insbesondere  sind  wir  mit  ihm
der  Meinung,  dass,  wenn  irgend  eine  indirekte  Steuer  eine  Steigerung
zu  tragen  im  Stande  ist,  dies  von  der  Erbschaftssteuer  behauptet  werden
kann,  zumal  in  Deutschland,  wo  sie  durchweg  geringer  ist,  als  im  Auslande.
Die  Erbschaftssteuer  trifft  alle  Stände  und  Personen  gleichmässig,  sie  wird
nicht  auf  das  bereits  besessene  Vermögen  gelegt,  sondern  auf  das  durch  die
Erbschaft  erworbene,  also  von  diesem  letzteren  eigentlich  nur  abgezogen.
Sie  ist  daher  am  wenigsten  lästig.  Die  neuere  Gesetzgebung  auf  diesem
Gebiete  in  Deutschland  hat  dieses  auch  bereits  erkannt  und  zum  Ausdruck
gebracht.  Wenn  auch  die  meisten  dieser  neueren  deutschen  Erbschaftsgesetze
  sich  das  steuertechnisch  allseitig  als  musterhaft  anerkannte  Preussische