—  607  °  —

Theilnahme,  Konkurrenz  und  Rückfälligkeit,  sowie  Konfiskation  praktischer
behandeln  lassen.

Zum  Schlusse  geben  wir  mit  dem  Herrn  Verfasser  dem  Wunsche
Ausdruck,  dass  bereits  auf  den  Universitäten  besondere  Vorlesungen  über
Steuerrecht  und  Steuerstrafrecht  gehalten  würden,  damit  schon  den  Studirenden
  der  Werth  und  die  Wichtigkeit  gezeigt  werde,  welche  für  den  Staat
darin  liegt,  dass  den  Abgabengesetzen  Folge  gegeben  wird,  damit  sie  lernen,
was  es  bedeutet,

dem  Kaiser  zu  geben,  was  des  Kaisers  ist,
und  dass  die  Verletzung  der  Steuergesetze  nicht  bloss  ein  Unrecht  gegen  den
Staat,  sondern  auch  gegen  den  Mitbürger  darstelle,  weil  für  die  hinterzogenen
Gefälle  bezw.  für  die  dadurch  dem  Staate  und  mittelbar  den  Gemeinden
entgehende  Einnahme  stets  Andere,  oft  weniger  Bemittelte  mit  aufkommen
müssen,  Severin.

Berichte  der  GEHE-Stiftung  zu  Dresden.  188°/s  und  188°.  Verlag
von  v.  Zahn  &amp;  Jaensch.  SS.  50.  und  19.

Die  vor  zwei  Jahren  in  Dresden  activirte  Stiftung  Franz  Lupw.
GEHE’s  nimmt  unter  den  in  den  letzten  Jahren  durch  testamentarische  Verfügung
  entstandenen  gemeinnützigen  Anstalten  Deutschlands  nicht  bloss  einen
bemerkenswerthen,  wie  der  verdienstvolle  Berichterstatter  und  Geschäftsführer
  derselben,  Herr  THeoporR  PETERMANN,  bescheiden  annimmt,  sondern
den  hervorragendsten  Platz  ein.  Sowohl  durch  die  Grösse  des  ihr  zur
Basis  dienenden  Stiftungsvermögens,  welches  zur  Zeit  zwei  Millionen  Mark
beträgt,  als  vor  Allem  durch  die  Richtung  der  der  Corporation  gesetzten
Aufgaben  humanitärer  und  wissenschaftlicher  Natur.  Ausgehend  von
dem  zutreffenden  Grundgedanken,  dass  das  öffentliche  Leben  in  allen
Deutschen  Staaten  in  unseren  Tagen  zahlreiche,  ausserhalb  der  berufsmässig
gebildeten  Beamtenkreise  stehende  Elemente  in  Staat  und  Gemeinde  zur
aktiven  Mitwirkung  heranziehe,  dass  Wissen  und  Denken  über  den  Staat,
seine  Verwaltung,  seine  Ordnung,  seine  Wirthschaft  daher  nicht  mehr  ohne
Schaden  für  das  Ganze  ausschliessliches  Standeseigenthum  einer  verschwindend
  kleinen  Berufsklasse  sein  dürfen,  ist  die  GEHE-Stiftung  dazu  bestimmt
eine  Stätte  zu  schaffen  für  staatsbürgerlichen  Unterricht,  zur  Verbreitung
tieferer  Sachkenntniss  in  allen  Fragen  des  staatlichen  Seins.  Sie  soll  in
breiten  Schichten  einer  städtischen  Bevölkerung  ein  gründlicheres  Eindringen
in  die  ihrer  harrenden  staatlichen  Pflichten  und  Aufgaben  ermöglichen  und
so  jene  geistigen  Voraussetzungen  schaffen  und  erhalten,  auf  deren  Vorhandensein
  unser  ganzes  modernes  Staatswesen  mit  Wahlsystem  und  Selbstverwaltung,
  mit  Geschworenen-  und  Schöffenämtern  etc.  zählen  muss,  —
sollen  alle  diese  Einrichtungen  sich  auch  in  der  That  als  dauernde  Ausdrucksformen
  eines  auf  höherer  Stufe  angelangten  Volkslebens  und  nicht  als
leere  Formen  erweisen,  die  der  inneren  Wahrheit,  des  geistigen  Gehaltes
entbehrend  nutzlos  geschaffen  auch  spurlos  aus  dem  nationalen  Rechtsleben
verschwinden  könnten.

Die  grosse  Gefahr,  welche  der  hochsinnigen  Stiftung  drohte,  lag  vor
allem  in  der  Verlockung,  die  gesetzten  Grenzen:  eine  Schule  der  Selbstverwaltung
  zu  bilden  zu  Gunsten  des  Bestrebens  zu  verwischen,  auf