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decret  begleitet  von  einem  Haftbefehl‘‘  (Bremen);  „Nachweis  der
eingeleiteten  Untersuchung  nebst  Arrestbefehl‘  (Hessen);  „vorläufige
  richterliche  Verfügung  mit  Verhaftsbefehl‘‘  (Oldenburg);
„Beschluss  der  gerichtl.  Verfolgung  mit  Inhaftnahme“  (Sachsen);
„ein  die  mit  Inhaftnahme  verbundene  Einleitung  einer  Untersuchung
  verfügender  gerichtl.  Beschluss“  (Württemberg).  Ein
einfacher  Verhaftsbefehl  ist  ausreichend  für  Baden.

Inhalts  des  im  nichtamtlichen  Teil  des  preussischen  Justizministerialblattes
  1889  8.  8  ff.  erschienenen  Aufsatzes  genügt  ein
nach  Vorschrift  der  deutschen  Strafprozessordnung  erlassener  Haftbefehl.



Urteil,  Anklageact  und  Haftbefehl,  welche  in  Original  oder
in  Ausfertigung  (beglaubigte  Abschrift  genügt  nicht)  einzureichen
und  mit  lateinischen  Schriftzeichen  (vgl.  Preuss.  Just.-Min.-Bl.
1889  8.  32  Ziffer  38)  zu  schreiben  sind,  müssen  die  betreffende
Strafthat  und  das  zur  Anwendung  kommende  deutsche  Strafgesetz
bezeichnen.  Der  Verbrecher,  dessen  Auslieferung  in  Kraft  eines
Vertrages  auf  diplomatischem  Wege  verlangt  wird,  kann  detention
  preventive  im  Gegensatz  zur  detention  provisoire  bei  der
vorläufigen  Festnahme  —  verhaftet  werden  (Art.  12  Abs.  1).
Obligatorisch  ist  also  die  Verhaftung  —  detention  preventive  im
Gegensatz  zur  detention  provisoire  bei  der  vorläufigen  Festnahme
—  auch  hier  nicht.  Die  Haft  wird  von  den  niederländischen
Gerichtsbehörden  (Bezirksgericht)  verfügt  und  in  ihren  Gefängnissen
  vollstreckt.  Der  Haftbefehl?)  muss  innerhalb  48  Stunden
zugestellt  sein  (Art.  12  Abt.  3).  Die  im  Besitz  des  Verhafteten
vorgefundenen  Sachen  können  beschlagnahmt  werden  (Art.  12
Abs.  2).  In  24  Stunden  nach  der  Verhaftung  soll  dem  Staats-®)

  Beschwerde  ist  nicht  zulässig,  jedoch  hat  der  Verhaftete,  wie  Lam-MAScH
  a.  a.  0.  8.  655  bezeugt,  die  Befugniss,  die  Aufhebung  der  Haft  gegen  Bürgschaft
  oder  Caution  in  Verbindung  mit  einem  Gelöbnisse,  sich  dem  Verfahren
nicht  entziehen  zu  wollen,  zu  verlangen.