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anwalt  bei  dem  Gericht,  in  dessen  Bezirk  die  Verhaftung  stattgehabt,
  hiervon  Kenntniss  gegeben  werden.

Innerhalb  drei  Tagen  nach  der  Verhaftung,  oder  wenn  dieselbe
  gar  nicht  bezw.  schon  vor  dem  förmlichen  Auslieferungsantrage
  stattgehabt  hat,  innerhalb  drei  Tagen  nach  Eingang  der
Ermächtigung  ersucht  der  Staatsanwalt  das  Gericht  um  Vernehmung
  des  Auszuliefernden,  indem  er  zugleich  sein  Gutachten
über  die  Frage,  ob  Auslieferung  bewilligt  oder  verweigert  werden
soll,  abgiebt  (Art.  13).

Ist  eine  vorläufige  Festnahme  erfolgt,  so  lauft  die  dreitägige
Frist  des  Art  13  nicht  etwa  von  diesem  Tage  ab,  sondern  erst  .
von  demjenigen,  an  welchem  der  Auftrag  des  Justizministers  bei
dem  zuständigen  Staatsanwalt  eingeht.

Zuständig  ist  dasjenige  Gericht,  in  dessen  Bezirk  der  Auszuliefernde
  verhaftet  ist  oder  sich  aufhielt  (Art.  8  Abs.  2).  Nach
der  revidirten,  seit  dem  1.  September  1886  ın  Kraft  befindlichen
Strafprozessordnung  vom  15.  Januar  1886  sind  dies  die  über  alle
Vergehen  (misdrijven)  aburteilenden  Arrondissements-Regtbanken
(Gerichtshöfe  I.  Instanz).

Das  Verhör  des  Verbrechers  ist  öffentlich,  wenn  nicht  der
Auszuliefernde  Ausschluss  der  Oeffentlichkeit  verlangt  oder  der
Gerichtshof  aus  wichtigen  Gründen,  welche  im  Protokoll  ersichtlich
  gemacht  werden  müssen,  gänzliche  oder  teilweise  Ausschliessung
  der  Oeffentlichkeit  für  die  Verhandlung  beschliesst  (Art.  14
Abs.  1).  Gegen  den  Willen  des  Auszuliefernden  kann  also  die
Öeffentlichkeit  der  Verhandlung  ausgeschlossen  werden.

Die  Verhandlung  findet  statt  in  Gegenwart  des  Staatsanwaltes
  (Art.  14  Abs.  2),  sie  ist  also  eine  contradietorische.
Der  Angeklagte  hat  das  Recht  auf  den  Beistand  eines  Vertheidigers,
  welcher  als  solcher  bei  dem  Gericht  zugelassen  ist  (Art.
14.  Abs.  3).

Das  Gericht  geht  auf  die  Frage,  ob  der  Angeklagte  der  ihm
zur  Last  gelegten  That  wirklich  verdächtig  ist,  nicht  ein,  sondern