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Erkennt  er  die  niederländische  Staatsangehörigkeit  an  !?),  so
verfügt  er,  im  Falle  der  Fremde  verhaftet  ist,  die  sofortige  Freilassung
  desselben,  vorausgesetzt,  dass  er  nicht  aus  anderen  Gründen
zurückzuhalten  ist,  z.  B.  weil  eine  Verfolgung  desselben  vor  den
niederländischen  Gerichten  stattzufinden  hat.

Der  Oberstaatsanwalt  bei  dem  hohen  Rath  theilt  ohne  Verzug
  dem  Justizminister  diese  Entscheidung  mit.

Ist  der  Betreffende  Niederländer,  so  werden  ıhm  auch  die
beschlagnahmten  Sachen  zurückgegeben,  wenn  sie  nicht  etwa  aus
anderen  Gründen  zurückzuhalten  sind.  Das  Verfahren  vor  dem
Bezirksgericht,  wenn  es  begonnen  hat  und  noch  nicht  beendet  ist,
wird  geschlossen.

Ist  nach  Ansicht  des  hohen  Rathes  der  Flüchtling  kein
Niederländer,  so  entscheidet  der  Justizminister  in  Würdigung  des
ihm  von  dem  Bezirksgericht  erstatteten  Gutachtens  über  Gewährung
oder  Verweigerung  der  Auslieferung  ohne  Einholung  königlicher
Ordre  (Art.  18).

Ueber  die  Durchführung  eines  von  einem  dritten  Staate
auszuliefernden  Verbrechers  ‘durch  niederländisches  Gebiet  '?)  enthalten
  die  Auslieferungsverträge  keine  Bestimmung.

Nach  Art.  20  des  niederländischen  Auslieferungsgesetzes
ist  der  Transport  eines  Auszuliefernden  durch  niederländisches
Gebiet  nur  zulässig,  wenn  die  betreffende  Person  an  einen  Staat
ausgeliefert  werden  soll,  mit  welchem  die  Niederlande  einen  Auslieferungsvertrag
  besitzen,  in  welchem  jenes  Delict,  wegen  dessen
die  Auslieferung  erfolgte,  als  ein  zur  Auslieferung  verpflichtendes
aufgeführt  ist.  Die  Durchführung  von  Niederländern  und  politischen
  Verbrechern  ist  verboten.  Dagegen  ist  gesetzlich  nicht
ausgeschlossen  die  Durchführung  von  Individuen,  welche  eines

2?)  Diese  Entscheidung  ist  für  die  niederländische  Regierung  bindend.

1%)  Dasselbe  gilt  von  einem  Transport  auf  niederländischen  Schiffen.
Dieselben  gelten  ja  kraft  völkerrechtlicher  Fiction  als  schwimmendes  Territorium
  des:  Heimathstaates.