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konnten  sich  übrigens  auch  XNichtkaufleute  des  betrügerischen
Bankerotts  schuldig  machen.

l)  Betrug.  (Prellerei:  Baiern,  Hamburg,  Mecklenburg-Schwerin,
  Württemberg;  Schwindelei:  Bremen).  $$  263-—265.

Art.  326.  Wer  in  der  Absicht,  sich  oder  einem  anderen
einen  widerrechtlichen  Vorteil  zu  verschaffen,  durch  Annahme
eines  falschen  Namens  oder  einer  falschen  Eigenschaft  oder  durch
listige  Kunstgriffe  oder  durch  ein  Lügengewebe  jemanden  zur
Herausgabe  einer  Sache  oder  Eingehung  einer  Schuld  oder  Aufhebung
  einer  Forderung  bewegt.  wird  wegen  Betruges  mit  Gefüngniss
  bis  zu  3  Jahren  bestraft.

Hiernach  genügt  nicht  ein  blosses  Verschweigen  bezw.
Unterdrücken  einer  wahren  Thatsache,  vielmehr  sind  listige  Kunstgriffe
  oder  ein  Lügengewebe  erforderlich,  welches  geeignet  ist,
auch  verständige,  umsichtige  Personen  zu  täuschen.  Nach  niederländischem
  Recht  kann  ein  Betrug  nur  gegen  physische  Personen
begangen  werden.  Bezieht  sich  der  Betrug  auf  die  Aufhebung
einer  Forderung,  so  müssen  die  Kunstgriffe  u.s.w.  das  Erlöschen
der  Forderung  durch  einen  Act  der  getäuschten  Person  zur  Folge
haben;  die  Unmöglichkeit,  die  Schuld  beizutreiben,  ist  nicht  ausreichend
  zum  Thatbestande  des  Betruges.

Die  Bestimmung  des  Art.  316  (vgl.  oben  unter  Diebstahl  a.
E.)  findet  auch  beim  Betruge  Anwendung.

Der  Betrugsversuch  ist  ebenfalls  Auslieferungsdelict.

Die  Auslieferung  soll  nach  Inhalt  süämmtlicher  Verträge,
wenn  der  Auszuliefernde  wegen  eines  anderen  gegen  die  niederlündischen
  Gesetze  begangenen  Verbrechens  oder  Vergehens  zur
Feit  des  Auslieferungsbegehens  in  Untersuchung  gezogen  oder
verhaftet  ist,  aufgeschoben  werden  bis  zur  Beendigung  dieser  Untersachung
  und  bis  zur  vollendeten  Vollstreckung  der  etwa  gegen
ihn  erkannten  Strafe.  Eine  derartige  Bestimmung  findet  sich
auch  in  dem  niederländischen  Auslieferungsgesetze  (Art.  6).  dasselbe
  hat  aber  derselben  den  Zusatz  beigefügt,  dass  diese  Vor-