der  Grund  weggefallen,  welcher  die  Volksvertretung  früher  zu
jener  scharfen  Massregel  geführt.  Allein  die  Regierung  konnte
nicht  hoffen,  für  eine  solche  Beseitigung  die  Zustimmung  des
Landtags  zu  erhalten,  nachdem  dessen  Majorität  jener  neuen
Eheschliessungsform  feindlich  gegenüber  stand,  also  kaum  geneigt
  sein  mochte,  aus  deren  Einführung  die  erforderliche  Konsequenz
  zu  ziehen,  und  dann  hatte  die  Regierung  ja  schon  bei
den  indirekten  Schritte  des  Jahres  1872  den  kürzeren  gezogen.



Erst  die  Unterstützung,  welche  der  Staatsregierung  seitens
der  durch  Tagespresse  und  Wissenschaft  angeregten  öffentlichen
Meinung  wurde.  versetzte  sie  in  die  Lage,  mit  voraussichtlichem
Erfolge  an  die  Frage  der  Beseitigung  jener  Härten  heranzutreten.



Anstoss  zu  solcher  Beteiligung  von  Presse  und  öffentlicher
Meinung  gab  die  Thatsache,  dass  es  über  Behandlung  solcher
Ehen  nicht  blos  zu  verwaltungspolitischen,  sondern  auch  zu  rechtlichen
  Gegensätzen  zwischen  den  verschiedenen  Bundesstaaten,
insbesondere  zwischen  Bayern  und  Preussen,  gekommen  war.

Die  Verschiedenheit  rechtlicher  Auffassung  kam  zu  besonders
  vorstechendem  Ausdruck  in  einem  Erkenntnis  des  bayerıschen
  Verwaltungsgerichtshof  vom  10.  Oktober  1890  (abgedruckt
in  den  Annalen  des  deutschen  Reiches  Jahrg.  1891,  8.  61  ff),
betreffend  die  Staatsangehörigkeit  der  Emilie  Volkmar,  verehelichten
  Gradl,  zu  München  und  deren  Kinder.

Indem  dieses  Erkenntnis  Eingang  in  die  Tagespresse  fand,
wurde  es  die  Veranlassung  zu  einer  heftigen  „Pressfehde‘‘  zwischen
nord-  und  süddeutschen  Blättern  und  führte  so  zu  einer  allgemeinen
  Erregung  der  öffentlichen  Meinung  Deutschlands,  die,  wesentlich
  unterstützt  durch  drei  vollkommen  sachlich  gehaltene
Artikel  Seroer’s  in  den  Münchener  Neuesten  Nachrichten  vom
Oktober  1890  (Nr.  496,  499  und  500;  abgedruckt  in  den  An-