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lichen  Regel  hervorgehe,  die  der  Abänderung  durch  Privatwillkür
entzogen  sei,  auch  nur  das  publizistische  Domizil  entscheiden
könne  ’),  so  müsse  vollends  die  Uebertragung  des  Wohnsitzrechtes
in  den  Bereich  des  öffentlichen  Rechtes,  welches  seiner  Natur
nach  ın  der  Regel  nur  zwingende  Rechtssätze  kenne,  unbedingt
verneint  werden.  Dieser  aus  der  absolut  gebietenden  Natur  des
öffentlichen  Rechtes  abgeleitete  Satz  habe  auch,  was  den  ehelichen
Stand  und  die  daraus  fliessende  Folge  der  Staatsangehörigkeit
anlange,  in  8  3  Abs.  3  des  Gothaer  Vertrages  Ausdruck  gefunden
  °).

Die  beteiligten  Staaten  hatten  bei  diesem  Widerstreit  rechtlicher
  Auffassung  noch  die  Möglichkeit  ?),  in  Anwendung  des$  12
des  ebengenannten  Vertrages  den  Streitfall  zur  schiedsrichterlichen
  Entscheidung  einer  dritten  deutschen  Regierung  zu  stellen.
Die  bayerische  Staatsregierung  zog  es  jedoch  vor,  die  Grundlage
des  Streitpunktes,  als  sachlich  nicht  mehr  zu  rechtfertigen,  überhaupt
  aus  der  Welt  zu  schaffen.

In  dem  unter  dem  29.  September  1891  der  Kammer  der
Abgeordneten  vorgelegten  Entwurf  !®)  eines  Gesetzes  zur  Abänderung
einiger  Bestimmungen  des  Heimatsgesetzes  vom  16.  April  1863
wurde  in  Art.  3  vorgeschlagen,  an  Stelle  des  Art.  33  Abs.  2
auszusprechen,  auf  die  Rechtsgiltigkeit  der  geschlossenen  Ehe
seı  der  Mangel  jenes  Zeugnisses  ohne  Einfluss,  die  Ehe  habe  nur
so  lange,  als  die  Ausstellung  des  Zeugnisses  nicht  nachträglich
erwirkt  worden,  für  die  Ehefrau  und  die  aus  der  Ehe  entsprossenen
  oder  durch  dieselbe  legitimierten  Kinder  nicht  die  Wirkungen
  einer  giltigen  Ehe.

?)  Bäur,  über  Wohnsitzrecht  und  Heimatrecht  in  Inerıne’s  Jahrbüchern
  für  Dogmatik  des  heutigen  römischen  und  deutschen  Privatrechts
Bd.  XXI,  Neue  Folge  Bd.  9,  S.  343  fl.

?)  Siehe  Annalen  1891,  S.  67  und  68.

°)  Vergl.  Seypeı,  bayerisches  Staatsrecht  Bd.  V,  S.  68.

1%)  Verhandlungen  der  K.  d.  A.  1891/92,  Beil.  635  S.  3.