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bis  zu  einem  Jahre  oder  an  Geld  bis  zu  2000  fl.,  wenn  er  sich
aber  an  der  Ausrüstung,  Führung  oder  Bemannung  eines  Kaperschiffes
  oder  an  den  feindlichen  Unternehmungen  desselben  betheiligt
  hat,  mit  Zuchthaus  oder  Gefängniss  von  1  bis  zu  15  Jahren
zu  bestrafen.“

Bestraft  wird  nur  die  Zuwiderhandlung  gegen  Anordnungen,
welche  ım  Reichsgesetzblatte  kundgemacht  worden  sind.  Die
Kundmachung  der  Verbote,  denn  un  solche  wird  es  sich  bei  der
Wahrung  der  Neutralität  handeln,  ist  somit  Bedingung  der  Strafbarkeit.


Im  Strafgesetzausschusse  des  Jahres  1889  sind  bei  der  Berathung
  der  angeführten  Bestimmungen  Bedenken  erhoben  worden,
ob  es  gerechtfertigt  sei,  das  Zuwiderhandeln  gegen  die  zur  Wahrung
der  Neutralität  erlassenen  Anordnungen  ausschliesslich  auf  den
Fall  des  ausgebrochenen  Krieges  zu  beschränken.  Insbesondere
ist  auf  den  Fall  einer  in  einem  Nachbarstaate  ausgebrochenen
bewaffneten  Insurrection  aufmerksam  gemacht  worden.  Indessen
fand  der  Ausschuss  keinen  genügenden  Grund,  an  der  Kegierungsvorlage
  eine  Aenderung  vorzunehmen.  Die  eigentliche  Neutralität
im  völkerrechtlichen  Sinne  besteht  ja  eigentlich  nur  ın  den  Fällen
eines  zwischen  zwei  selbstständigen  auswärtigen  Mächten  zum
Ausbruche  gekommenen  Krieges,  und  nur  in  einem  solchen  Falle
werden  zur  Wahrung  der  Neutralität  besondere  Anordnungen  erlassen.


V.  Das  deutsche  Strafgesetzbuch  zählt  im  $  103  a  (Str.-G.
Nov.  Art.  II.)  zu  den  Delicten  gegen  befreundete  Staaten  noch
die  böswillige  Wegnahme,  Zerstörung  oder  Beschädigung  eines
öffentlichen  Zeichens  der  Autorität  eines  fremdem  Staates,  sowie
die  Verübung  beschimpfenden  Unfuges  an  denselben.  Eine  den
8  103a  des  deutschen  Strafgesetzes  entsprechende  Bestimmung
enthält  der  österr.  Strafgesetzentwurf  nicht.

Im  Hauptstück  V  (Verbrecher  und  Vergehen  gegen  die
Wirksamkeit  und  das  Ansehen  der  Staatsgewalt)  wird  zwar  ım