Zur  Auslegung  der  Bestimmungen  des  österr.  Rechtes
über  die  Immunität  der  Abgeordneten.')

Von

Prof.  Zucker  in  Prag.

Das  österr.  Abgeordnetenhaus  beschäftigt  zur  Zeit  nuchstehender
  Immunitätsfall.  —

Der  Reichsrathsabgeordnete  A.  Sp...  Professor  der  Staatsaustalt
  in  G.,  wurde  nach  durchgeführtem  Disciplinarverfahren
seines  Dienstes  entlassen,  weil  er  eine  gegen  die  gegenwärtige
staatsrechtliche  Gestaltung  der  Monarchie  gerichtete  öffentliche
Ivede  gehalten  und  weil  er  bei  den  Reichsrathswahlen  in  hervorragender
  Weise  agitatorisch  thätig  gewesen  war.

Diese  Entlassung  wurde  im  Abgeordnetenhause  zur  Sprache
sebracht,  daselbst  einer  theilweise  sehr  scharfen  Kritik  unterzogen
  und  der  Antrag,  es  sei  die  Angelegenheit  dem  Immunitätsausschusse
  zuzuweisen,  vom  Hause  einstimmig  angenommen.

Der  genannte  ständige  Ausschuss  hat  sich  nun  zur  Aufgabe
gestellt,  zu  erwägen:

a)  Ob  durch  die  erwähnte  Entlassung  des  Abgeordneten

!)  Litteratur:  Gxeist:  engl.  Verfassungsgesch..  Mar:  Das  engl.
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Traite  pratique  de  droit  parlamentaire,  FıscheL:  Die  Verfassung  Englands,
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