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der  strafrechtlichen  Verfolgung  des  Abgeordneten  von  der  Zustimmung
  des  Hauses,  dem  er  angehört,  abhängig  macht,  auch
für  den  Schutz  vor  der  Disciplinarverfolgung  geltend  gemacht
werden  kann.

Der  Zweck  der  Immunitätsgesetze  ist:  Den  Mitgliedern  der
parlamentarischen  Körperschaften  die  freie  und  unabhängige  Ausübung
  der  ihnen  obliegenden  Functionen  zu  sichern.

In  dieser  Ausübung  können  sie  aber  weit  eher  durch  eine
disciplinaramtliche,  als  durch  eine  strafrechtliche  Verfolgung  behindert
  werden.

Letztere  ruht  in  den  meisten  Staaten  in  den  Händen  unabhängiger
  Richter,  und  wenn  diese  ihre  Verfolgungsanträge  der
Prüfung  der  parlamentarischen  Körperschaften  unterwerfen  müssen,
so  ist  absolut  nicht  abzusehen,  warum  nicht  auch  eine  diseiplinaramtliche
  Verfolgung  der  Oognition  der  Parlamente  unterzogen
werden  dürffe,  sobald  sie  gegen  einen  Abgeordneten  gerichtet  ist.

Der  Einwand,  dass  die  Folgen  einer  Oriminaluntersuchung
schwerwiegender  sind,  als  jene  eines  Disciplinarverfahrens,  ist
nicht  durchschlagend,  weil  das  Ergebniss  einer  strafrechtlichen
Verfolgung  nicht  nothwendig  eine  Verurtheilung  sein  muss  und
weil  manche  Folge  eines  Disciplinarverfahrens  —  man  denke  an
Entlassung  aus  dem  öffentlichen  Dienste  —  sich  gewiss  als  ein
weit  empfindlicheres  Übel  darstellt,  als  eine  geringfügige  Geldoder
  Freiheitsstrafe  auf  Grund  eines  ergangenen  Straferkenntnisses.

Eine  weitere  Einwendung  wird  aus  dem  Grunde  erhoben,
weil  dem  Staate  das  Disciplinarrecht  gegen  seine  Beamten  nicht
verkümmert  werden  dürfe,  der  Abgeordnete  habe  kein  Recht,
unter  Berufung  auf  seine  Eigenschaft  als  parlamentarischer  Volksvertreter
  vom  Staate  eine  andere  Behandlung  in  Anspruch  zu
nehmen,  als  jeder  andere  Staatsdiener.

Aber  auch  dieses  Bedenken  ist  nicht  stichhaltig.  Der  Staat
ist  in  Wirklichkeit  verpflichtet,  der  Form  der  Verfassung,  die  er
sich  selbst  gewählt  hat,  weitgehende  Opfer  zu  bringen  und  er