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Quellen  und  Entscheidungen.

 

Der  Entwurf  eines  Reichsgesetzes  über  das
Auswanderungswesen.
Von

Dr.  Hzınrıcn  BoKEMEYER.

 

Ein  einheitliches  Gestalten  des  Auswanderungswesens  durch
die  Gesetzgebung  des  Reichs  ist  seit  dessen  Bestehen  der  Wunsch
weitester  Kreise  und  in  wirtschaftlicher  und  nationaler  Hinsicht
ein  dringendes  Bedürfnis.  Es  mochte  schwierig  erscheinen,  in
die  bestehenden  landesherrlichen  Einrichtungen  von  Reichswegen
durch  ein  Gesetz  ordnend  und  bestimmend  einzugreifen,  vielleicht
war  auch  das  Bedürfnis  für  eine  Reform  in  den  leitenden  Kreisen
noch  nicht  allgemein  anerkannt  oder  das  Wie  und  der  Umfang
der  gesetzgeberischen  Massnahmen  blieben  zweifelhaft,  genug,  wir
haben  recht  lange  auf  den  vorliegenden  Entwurf  warten  müssen.
Bei  seinem  Erscheinen  erheben  sich  aus  den  interessirten  Kreisen
die  verschiedenartigsten  Stimmen  und  Ansichten,  nach  welchen
der  Entwurf  entweder  gehegten  Wünschen  nicht  in  genügendem
Umfange  gerecht  wird  oder  gar  die  bestehenden  Einrichtungen
verschlechtern  soll.  Mag  man  aber  zu  dem  Entwurf  in  seiner
Anwendung  auf  bestehende  Einrichtungen  im  Einzelnen  stehen
wie  man  will,  das  wird  jeder  anerkennen  müssen,  das  derselbe
nicht  einfach  zu  verwerfen  ist,  sondern  nach  Abänderung  und
Ergänzung  einzelner  Bestimmungen  eine  den  wirtschaftlichen  und
nationalen  Interessen  dienende  Reform  des  Auswanderungswesens
herbeizuführen  sehr  wohl  geeignet  ist.  Es  soll  die  Aufgabe
dieser  Abhandlung  sein,  zu  untersuchen,  durch  welche  Änderungen
bezw.  Ergänzungen  des  Entwurfs  den  Forderungen  einer  natio-10*

