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Person  eines  besonderen  Schiffsagenten  noch  ein  vierter
Faktor  in  Betracht  kommt.  Hierdurch  sind  wiederholt
Unzuträglichkeiten  hervorgerufen  worden,  namentlich  auch
insofern,  als  Faktoren  mitwirken,  deren  Thätigkeit  sich
der  gesetzlichen  Kontrole  entzieht,  und  als  hierdurch
die  Gefahr  nahe  gelegt  ist,  dass  der  heimlichen  Begünstigung
  illegitimer  Auswanderung  Vorschub  geleistet
wird.  Es  kam  deshalb  darauf  an,  diesem  thatsächlichen
Missstande  den  Boden  zu  entziehen.“

In  diesen  Ausführungen  liegt  die  Gefahr,  dass  man  das
Kind  mit  dem  Bade  ausschütten  wird.  Die  Fassung  des  Begriffs
„Unternehmer“  ist  zu  eng  und  die  Beziehung  desselben  auf  nur
wenige  Rheder  thatsächlich  nicht  zutreffend.  Nach  $  7  kann
die  Unternehmer-Erlaubnis  auch  an  deutsche  Gesellschaften,
welche  sich  die  Besiedelung  eines  von  ihnen  in  überseeischen
Ländern  erworbenen  Gebiets  zur  Aufgabe  machen,  erteilt  werden.
Der  Reichskanzler  ist  dann  an  die  Vorschriften  der  $$  3,  5  und
6,  welche  für  Auswanderungsgeschäfte  nur  die  Seestädte  ins
Auge  fassen,  nicht  gebunden.  In  Wirklichkeit  müssen  demnach
zwei  Kategorien  von  Unternehmern  in  Betracht  gezogen  werden.  Personen
  oder  Gesellschaften,  welche  sich  mit  der  geschäftsmässigen
Beförderung  von  Auswanderern  befassen  und  solche,  welche  ein
Kolonisationsunternehmen  vertreten.  Das  gleiche  gilt  auch  für
die  Agenten.

Durch  die  Bevorzugung  einiger  weniger  Rheder,  indem  man
das  Auswanderungsgeschäft  auf  die  Vermittlung  der  Beförderung
von  Auswanderern  beschränkt,  werden  die  Seestädte  begünstigt,
worunter  die  Interessen  des  Binnenlandes  und  ganz  besonders
diejenigen  Süd-  und  Westdeutschlands  schwer  leiden  müssen.
Es  liegt  die  Zentralisation  der  Auswanderungsgeschäfte  in
den  Seestädten  auch  durchaus  nicht  in  dem  Interesse  des  Auswanderers;
  für  ihn  ist  es  von  grossem  Wert,  wenn  der  Unternehmer,
  mit  welchem  er  den  Auswanderungsvertrag  abschliesst,
in  einem  grösseren  Orte  seiner  engeren  Heimat  wohnhaft  ist,
wenn  dieser  Unternehmer  nicht  an  eine  bestimmte  Linie  oder
Schiffsgelegenheit  durch  sein  Interesse  gebunden,  sondern  in  der