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Der  Grundsatz,  nur  deutsche  Unternehmer  zuzulassen,  dürfte
wohl  nur  bestritten  werden  von  deutschen  Beförderungsgeschäften,
welche  ausländische  Linien  in  Deutschland  vertreten,  weniger
wird  vom  Standpunkte  des  Interesses  des  Auswanderers  dagegen
  einzuwenden  sein.  Man  wird  der  Sache  in  Hinsicht  auf
Billigkeit  und  Sicherheit  des  Transports  bei  der  Unterscheidung
ausländischer  Linien,  welche  mit  Deutschland  verkehren,  und  den
deutschen  Linien  kein  allzugrosses  Gewicht  beilegen  dürfen.  Eine
andere  Frage  dürfte  sein,  ob  man  die  fremden  Linien  ganz  ausschliessen
  kann,  ohne  etwa  in  Belgien,  Holland  und  England
Gegenmassregeln  hervorzurufen.  Den  Schutz  der  Auswanderer
in  Bezug  auf  die  Beförderung  würde  die  Regierung  auch  für
fremde  Schiffe  übernehmen  können,  die  eben  nicht  zugelassen
werden  brauchten,  wenn  sie  den  heimischen  Vorschriften  nicht
entsprechen  oder  begründete  Klagen  von  deutschen  Auswanderern
beim  deutschen  Vertreter  im  Einwanderungslande  gegen  sie  geltend
  gemacht  würden.  Dieser  Schutz  liesse  sich  also  erreichen,
ohne  dass  besondere  internationale  Vereinbarungen  für  den  Auswanderungstransport
  mit  andern  Ländern  bestehen.  Anders  möchte
ich  mich  aber  entscheiden,  wenn  es  sich  um  Kolonisationsunternehmen
  handelt;  für  diesen  Betrieb  sollte  ein  für  allemal  nur
der  deutsche  Unternehmer  zugelassen  werden.  Wenn  ein  überseeisches
  Land  die  deutsche  Einwanderung  an  sich  ziehen  will,
so  soll  es  dafür  einen  deutschen  Unternehmer  gewinnen,  der  die
nötigen  Garantien  bietet,  welche  hier  viel  schwerer  wiegen,  als
bei  dem  Transportgeschäft.  In  dem  einen  Falle  handelt  es
sich  um  das  Wohl  und  Wehe  des  Auswanderers  für  Lebenszeit,
  im  anderen  Falle  meistens  um  sein  Ergehen  während  einiger
  Wochen.

Die  Vorschrift,  dass  die  Erteilung  der  Erlaubnis  an  den
Unternehmer  vom  Reichskanzler  ausgeht,  oder  besser  vielleicht
von  Bundesrat,  und  dass  auch  in  jedem  Einzelfalle  der  Herr
Reichskanzler  bestimmt,  ob  ein  Kolonisationsunternehmen  zugelassen
  werden  soll  und  welche  Sicherheitsbestellungen  von  dem
Unternehmer  zu  beschaffen  sind,  wird  um  so  wünschenswerter
sein,  weil  eine  zuverlässige  Prüfung  nicht  nur  des  Unternehmens