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in  jedem  Einzelfalle  notwendig  ist,  sondern  auch  die  persönliche
  Zuverlässigkeit  des  Unternehmers  gesichert  sein  muss.

Die  Vorschriften  über  die  Beschränkung  für  die  Thätigkeit
der  Agenten  werden  sich  entsprechend  ändern,  sofern  der  inländische
  Unternehmer  zugelassen  wird.  Alle  übrigen  im  Vorstehenden
  berührten  Bestimmungen,  wie  die  Beschränkung  der
Unternehmer-Erlaubnis  auf  bestimmte  in  der  Erlaubnisurkunde
zu  bezeichnende  Länder  und  Einschiffungshäfen,  das  Verbot  der
Beförderung  von  ausserdeutschen  Häfen,  dürften  kaum  auf  einen
begründeten  Widerstand  stossen.

Dasselbe  trifft  zu  auf  den  Abschnitt  III  ($$  19  u.  20),
Gemeinsame  Bestimmungen  für  Unternehmer  und  Agenten,  welcher
von  den  zu  hinterlegenden  Kautionen  und  den  vom  Bundesrat
zu  erlassenden  näheren  Bestimmungen  über  den  Geschäftsbetrieb
der  Unternehmer  und  Agenten  handelt.

II.
In  Abschnitt  IV  (88  21  bis  24)  sind  die  allgemeinen

Bestimmungen  über  die  Auswanderung  enthalten;  sie  handeln  von
dem  Recht  zur  Auswanderung.  Die  vorgesehenen  Beschränkungen
sind  bis  auf  eine  Ausnahme  anzuerkennen.  Nicht  recht  verständlich
  nämlich  ist  der  $  21,  welcher  bestimmt,  dass  wer  auswandern
  will,  der  Ortspolizeibehörde  seines  Wohnsitzes
  für  sich  und  die  ihn  begleitenden  Familienangehöriger
  davon  Anzeige  machen  muss.  Die  Ortspolizei
  erlässt  eine  öffentliche  Bekanntmachung  über
die  bevorstehende  Auswanderung  und  nach  Ablauf
von  vier  Wochen  seit  dem  Tage  der  Bekanntmachung,
wird  dem  Auswandernden  über  letztere  eine  Bescheinigung
  erteilt.  In  den  Motiven  wird  darüber  gesagt,  dass
der  Entwurf  an  dem  Grundsatz  der  Auswanderungsfreiheit  festhalte,
  dass  dies  jedoch  nicht  ausschliesst,  dass  der  Entwurf  es
als  seine  vornehmlichste  Aufgabe  betrachten  muss,  durch  geeignete
  Massregeln  den  Missbräuchen  vorzubeugen,  zu  welchen  die
gewährleistete  Auswanderungsfreiheit  benutzt  werden  kann.  Es
handle  sich  dabei  vor  allem  um  die  Verhinderung  der  heim-