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Grunde  ist  man  in  England,  in  Belgien  und  in  der  Schweiz  dazu
gekommen,  eine  besondere  Behörde  für  diesen  Zweig  des  Auswanderungswesens
  zu  schaffen.  Diese  Staaten  haben  sich  besonders
  angelegen  sein  lassen,  die  Verhältnisse  der  Einwanderungsländer
  in  jeder  Richtung  genau  festzustellen  und  sie  werden  über
eintretende  Veränderungen  auf  dem  Laufenden  gehalten.  Zu
diesem  Zweck  bedurfte  es  eines  einheitlichen  Systems  für  die  Erhebung
  von  Informationen  und  statistischen  Angaben,  die  unter
entsprechenden  Gesichtspunkten  bei  der  Zentralstelle  bearbeitet
werden.  Es  ist  leicht  ersichtlich,  dass  mit  solcher  Einrichtung
auch  Deutschland  sehr  gedient  sein  wird;  wir  wissen  über  die
Lage  der  deutschen  Niederlassungen  in  überseeischen  Ländern
und  über  die  Kolonisationsverhältnisse  dortselbst  im  allgemeinen
wenig  Zuverlässiges.  Das  bei  den  deutschen  amtlichen  Stellen
über  die  Verhältnisse  in  den  Kinwanderungsländern  vorhandene
und  eingehende  Material  müsste  doch  erst  gesichtet  und  bearbeitet
werden,  um  ın  rechter  Weise  und  mit  Nutzen  verwendet  werden
zu  können.  Bei  dieser  Bearbeitung  werden  sich  dann  auch  die
Lücken  herausstellen,  welche  auszufüllen  wären.

Die  mit  der  Auswanderung  zusammenhängenden  Fragen
bedingen  jedenfalls  eine  sorgsame  Bearbeitung.  In  Folge  des
innigen  Zusammenhangs,  der  im  überseeischen  Wirtschaftsleben
zwischen  den  eigenen  Kolonien  und  den  kolonisatorischen  Unternehmungen
  in  Ländern  unter  fremder  Souveränität  vielfach  besteht,
  werden  in  den  älteren  Kolonialstaaten  die  Auswanderungssachen
  von  dem  Kolonialamte  mit  erledigt.  Das  neue  Gesetz
sollte  in  ähnlicher  Weise  diese  Frage  regeln.  Würde  die  Kolonial-Abteilung
  zu  einem  selbständigen  Amte  erweitert,  in  welchem  die
Beamten  dauernder  als  bisher  thätig  bleiben,  und  mit  einem  be-  .
sonderen  Zweige  für  das  Auswanderungswesen  versehen,  so  würde
die  hierfür  so  notwendige  Stetigkeit  geschaffen  werden.  Zu  gleicher
Zeit  würde  damit  ein  Wunsch  weitester  Kreise  nach  einer  Zentraistelle
  für  das  Auswanderungswesen  erfüllt  werden.

Diese  Einrichtung  erleichtert  die  Sammlung  von  Kenntnissen
über  die  einschlägigen  Verhältnisse  im  den  Einwanderungsländera,
sowie  die  Belehrung  und  Verwarnung  deutscher  Auswanderer  auf