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Beitrag  zur  Kenntniss  des  internationalen  Rechtes  und  zeugt  von  dem  Fleisse.
und  Verständnisse,  mit  welchem  der  Verfasser  aus  berufsmässiger,  praktischer
Thätigkeit  wissenschaftliche  Früchte  zu  sammeln  wusste.

Wien  1892.  Dr.  Heinrich  Slatin.

S.  Kiatibian,  docteur  en  droit,  ancien  eleve  de  l’&amp;cole  des  sciences  politiques.

Cons6öquences  iuridiques  des  transformations  des  Etats.

sur  les  traites.  Paris.  A.  Giard  et  E.  Briere.  1892.  (187  8.)

Um  die  interessante  Frage,  deren  Behandlung  sich  der  Verfasser  in
der  vorliegenden  Schrift  zur  Aufgabe  macht,  bezüglich  aller  territorialen
Umgestaltungen  behandeln  zu  können,  stellt  sich  derselbe  vorerst  in  der  Einleitung
  (S.  6)  ein  Schema  der  in  dieser  Richtung  denkbaren  Fälle  auf  und
betrachtet  sohin:  1.  Den  Fall  des  Aufhörens  eines  Staates  und  im  Anschlusse
  daran  das  Protektorat,  2.  den  Fall  einer  Staatszergliederung,
  und  3.  jenen  der  Entstehung  eines  Staates  in  Verbindung  mit
dem  Falle  einer  Vereinigung  mehrerer  Staaten  und  bespricht  dann
ferner  die  Wirkung  der  Annexion  auf  Staatsverträge.  In  jedem  dieser
Fälle  entwickelt  der  Verfasser  dann  vorerst  seine  eigene  Anschauung,  fügt
die  Meinung  der  hervorragendsten  Autoren  bei  und  berichtet  die  diesbezügliche
  Staatenpraxis.  Ein  ziemlich  umfangreicher  Anhang  schildert  uns.
endlich  das  Geschick  der  Capitulationen  in  den  unter  christliche  Souveränität
  oder  Verwaltung  gekommenen  muselmännischen  Gebieten.  —  Mit  dieser
scharfen  Systematik  verbindet  der  Verfasser  eine  klare,  angenehme  Darstellungsweise
  und  genaue  Kenntniss  der  einschlägigen  diplomatischen  Staatengeschichte,
  so  dass  die  vorliegende  Monographie  nicht  nur  von  dem  Fachmanne
  mit  Nutzen,  sondern  auch  von  jedem  Freunde  des  Völkerrechtes  mit
Genuss  gelesen  werden  wird.

Wien  1892.  Dr.  Heinrich  Slatin.

Weissler.  Die  Umbildung  der  Anwaltschaft  unter  Friedrich
dem  Grossen.  (165  S.)  Königshütte  bei  Franz  Ploch  1891.
Durch  Sröizeıs  rechtsgeschichtliche  Werke  angeregt,  hat  der  Verfasser,
  selbst  Anwalt  und  Notar,  die  preussische  Geschichte  seines  Standes.
im  18.  Jahrhundert  verfolgt.  Die  sorgfältige  und  lebendige  Darstellung  erhebt
  sich  auf  der  notwendigen  Grundlage  des  Processrechts  und  führt  uns
zur  Erkenntniss,  dass  die  Parteivertretung  im  Process  niemals  Sache  der
Staatsgewalt,  sondern  nur  eines  unabhängigen  Anwaltstandes  ist,  und  dass.
eine  tüchtige  Advocatur  ohne  gutes  Processrecht,  nach  welchem  der  Richter
möglichst  formfreie  Herrschaft  im  Process  haben  soll,  nicht  denkbar  ist.  Davon
  ausgehend,  dass  die  damalige  Verderbtheit  der  Sachwalter  mit  der  allgemeinen
  Untauglichkeit  der  Justiz  zusammengehangen  hat,  zeigt  er,  wie  die
oberflächlichen  Schritte,  nur  durch  Umwandlung  des  Anwaltstandes  ein