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ner  ganzen  Ausdehnung  ansieht;  nun  ist  es  aber  eben  das  Merkwürdige,
  dass  ein  Zweig,  welcher  von  einem  Stamme  abgetrennt
wird  und  den  man,  nach  der  allgemeinen  Beobachtung,  für  abgestorben
  halten  sollte,  wenn  er  als  Pfropfreis  einem  anderen  Stamme
aufgesetzt  wird,  sich  auf  diesem  lebenskräftiger  entwickelt,  als  es
ihm  vielleicht  sonst  beschieden  gewesen  wäre;  und  so  steht  es
auch  offensichtlich  im  politischen  Leben;  es  ist  durchaus  denkbar,
  dass  ein  Theil  des  Staatsgebietes  von  diesem  abgetrennt
und  einem  andern  Staatswesen  einverleibt  wird  und  hier  oft
besser  gedeiht,  als  wenn  er  in  seiner  alten  Verbindung  verblieben
wäre.  Warum  nun  aber  ein  derartiger  Vorgang,  wenn  er  sich  im
Uebrigen  nach  den  Regeln  formellen,  juristischen  Denkens  abspielt,
  völkerrechtlich  unstatthaft  sein  müsse,  ist  schlechterdings
unerfindlich.

Man  sieht,  dass  sich  auch  hier  wieder  als  unrichtig  erweist,
juristische  Probleme  durch  ein  Bild  aus  der  Natur  lösen  zu  wollen,
denn  Rechtsphilosophie  ist  eben  nicht  Naturgeschichte  und  muss
Vieles  begrifflich  construiren,  wofür  sich  in  der  organischen  Welt
kein  Gleichniss  finden  lässt.  Es  ist  für  den  Gärtner  vielleicht
unmöglich,  zwei  Stämme,  deren  jeder  bis  dahin  selbstständig  im
Boden  wurzelte,  mit  einander  verwachsen  zu  lassen;  aber  warum
es  nun  desshalb  nicht  angängig  sein  soll,  dass  zwei  Staaten
gleichzeitig  ihre  gesonderte  Existenz  aufgeben  und  auf  Grund
eines,  nach  ihren  eigensten  Gesetzen  durchaus  rechtmässigen  und
bei  beiden  in  gleicher  Weise  eintretenden  Processes,  in  einander
hineinwachsen,  kann  man  nicht  einsehen.

Fürwahr:  das  Kantische  Gleichniss  ıst  unzweifelhaft  nur  ein,
nicht  ganz  glücklicher  Nothbehelf  zur  Unterstützung  einer  Ansicht,
welche  an  sich  richtige,  staatsrechtliche  Anschauungen  ohne
entsprechende  Modification  auf  das  völkerrechtliche  Gebiet  überträgt;
  der  Philosoph  verfällt  hier  in  einen  Irrthum,  aus  dem  sich
oft  genug  schon  schiefe  Vorstellungen  entwickelt  haben,  und  der
vielleicht  am  Deutlichsten  zeigt,  wie  mangelhaft  das  Wort.  „Völker-