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fassung?‘“‘  Das  Vernunftrecht  ist  ein  Recht,  das  nirgends  gilt,
und  seinem  innersten  begrifflichen  Wesen  nach  auch  nirgends
gelten  kann.  ...  Die  „Vernunft“  ist  die  geistige  Thätigkeit
des  einzelnen  Menschen;  und  jeder  Einzelne  hat  daher  seine
eigene  Vernunft  und  legt  sich  sein  eigenes  „Vernunftrecht‘“  zusammen.
  Erst,  wenn.  in  der  bei  Weitem  überwiegenden  Mehr-‚ahl
  der  urtheilsfähigen  Menschen  sich  dieses  „Vernunftrecht“
in  gleicher,  übereinstimmender  Weise  construirt,  setzen  sich,  der
geschichtlichen  Erfahrung  nach,  die  einschlägigen  Ideen  in  die
Praxis  um,  in  einem  bestimmten  „positiven“  Rechte.  Wenn  dieses
  „positive“  Recht  sich  überlebt,  wenn  es  nicht  versteht,  sich
dem  an  sich  unfassbaren,  unfixirbaren  Vernunftrechte,  d.  h.
der  allgemeinen,  dauernd  nach  gewisser  Richtung  hin  thätigen
Ueberzeugung  der  Kulturmenschheit  gemäss  zu  regeneriren,  dann
zerfällt  es  in  sich:  dann  entsteht  eine  Revolution,  als  deren
wahrer  Grund  die  Macht  der  Verhältnisse  erscheint,  welche  sich,
da  ihnen  eben  die  Beihilfe  des  Rechtes  fehlt,  auf  gewaltsame
Weise  zum  Ausdrucke  bringen  so  lange  —  bis  sie  ihrerseits
eine  formelle  Anerkennung  durch  das  Recht  finden.  —

Das  positive  Recht  kann  also  immer  nur  durch  die  „Revolution‘“
  beseitigt  werden;  und  alles  Vernunftrecht,  soweit  es  sıch
befugt  glaubt,  sich  jederzeit  an  die  Stelle  des  positiven  Rechtes
setzen  zu  können,  ist  darum  „Revolution“;  die  blosse  Gewalt:
das  ergibt  sich  aus  der  „Praxis“  des  Vernunftrechtes  selbst  am
Deutlichsten,  denn  wie  kommt  dieses  dazu,  über  die  Träger  der
jeweiligen  Regierung  gerade  ein  Plebiscit  in  der  Weise  anzurufen,
  wie  dasselbe  nach  der  französischen  Theorie  bisher  regelmässig
  beliebt  wurde?  ...  Das  Princip  der  Majorıtät  kann
sehr  wohl  in  einer  durchaus  dem  Wesen  der  Sache  entsprechenden
  Weise  als  Grundlage  für  die  Regierung  eines  Kulturstaates
Verwerthung  finden,  wenn  es  mit  gewissen  Modificationen  anerkannt
  wird,  wie  sie  in  den  modernen  Staatsverfassungen  enthalten
  zu  sein  pflegen;  aber  wo  liegt  an  sich  auch  nur  der  Schim-