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auf  dem  zu  derelinguirenden  Gebiete  ansässigen  Bevölkerung‘
die  Dereliction  nicht  aufhalten  kann,  weil  es  eben  einen  solchen
  öffentlich-rechtlich  wirksamen  Widerspruch  überhaupt  gar
nicht  gibt.

Die  Dereliction  bezieht  sich  also  immer  nur  auf  ein  bestimmtes
  Gebiet,  als  solches;  und  die  Rechtsverhältnisse  der  in  Betracht
  kommenden  Bevölkerung  ergeben  sich  erst  mittelbar  aus
denjenigen  des  Gebietes  selbst.  Der  Beschluss  zur  Dereliction,
welcher  in  der  verfassungsmässig  vorgeschriebenen  Weise  von
der  Regierung  des  derelinquirenden  Staates  gefasst  wird,  betrifft
überhaupt  nicht  unmittelbar  die  in  dem  betreffenden  Gebiete
  wohnhaften  oder  begüterten  Individuen;  dieselbe  spielen
dabei  nur  eine  secundäre  Rolle,  wenn  es  auch  ohne  Weiteres
klar  werden  muss,  dass  eine  allgemeine  Theorie  erforderlich
wird,  nach  welcher  die  Rechtsverhältnisse  der  Bevölkerung  zu
bestimmen  sind.  Diese  Theorie  wird  jedoch  besser  erst  später
entwickelt,  nachdem  noch  die  übrigen  hier  in  Betracht  zu  ziehenden
  Fälle  erörtert  worden  sein  werden,  weil  sie  sich  in  dieser
Verbindung  leichter  und  verständlicher  begründen  lässt,  als
hier.  —

Das  Gegenstück  zur  Dereliction  ist  die  Separation  eines
Landestheils  von  dem  Staatsgebiete,  welche  sich  ohne  oder  gegen
die  Zustimmung  der  Regierung  vollzieht:  „die  Secession“.

Man  spricht  vielfach  von  Secession  in  solchen  Fällen,  in
welchen  es  sich  um  die  Lostrennung  eines  politischen  Gemeinwesens
  von  einem  grösseren,  auf  staatsrechtlicher  Grundlage  ruhenden
  Verbande  mehrerer  derartiger  Gemeinwesen  d.  h.  aus  dem
Verbande  eines  zusammengesetzten  Staates  handelt.  Besonders
bekannt  ist  in  dieser  Hinsicht  die  Secession,  durch  welche  im  Anfange
  der  sechziger  Jahre  die  Südstaaten  der  Nordamerikanischen
Union  ihre  Verbindung  mit  den  Nordstaaten  zu  lösen  versuchten
und  die  dann  zu  dem  grossen  Bürgerkriege  führte.